FAQ Gesundheitswissenschaft LAB (B.Ed.)
Wie lauten die Zugangsvoraussetzungen für das Studium Gesundheitswissenschaften LAB Bachelor?
Für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.
Zusätzlich wird eine abgeschlossene Ausbildung im Berufsfeld Gesundheit (z.B. als Krankenschwester oder -pfleger, Arzthelfer:in) bzw. ein entsprechendes zwölfmonatiges Praktikum verlangt. Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen (ZPLA).
Seit kurzem gibt es auch Zugangsmöglichkeiten für Bewerber:innenmit längerer Berufserfahrung, die kein Abitur besitzen. Auskünfte hierzu erteilt die Zentrale Studienberatung der Universität Hamburg.
Termine für eine Gruppenberatung bzw. eine Studienorientierung für Berufstätige ohne Abiturbietet das Campus-Center.
Allgemeine Informationen zur Bewerbung befinden sich auf der Seite des Campus Center.
Wie kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Die Anerkennung extern erbrachter Leistungen wird an der Universität Hamburg grundsätzlich erst nach der Immatrikulation durchgeführt. Die Anerkennung von Leistungen erfolgt inhaltlich durch die für den jeweiligen Teilstudiengang zuständigen Fachbereiche.
Nachdem Sie zum Studium an der Universität zugelassen wurden und sich eingeschrieben haben, können Sie sich unter Vorlage Ihrer vorher erbrachten Studienleistungen und ausgefüllten Formulare zur Anerkennung (Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen) bei den Modulverantwortlichen der jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, Erziehungswissenschaft) Anerkennungsbescheinigungen ausstellen lassen. Die Modulbeauftragten können Sie dem Modulhandbuch (bis 2019);
ab WS 2020/2021 : Modulhandbuch entnehmen. Dieses Formular wird dann dem Studienbüro vorgelegt. In den Gesundheitswissenschaften ist das Studienbüro unter studienbuero.bewegwiss@uni-hamburg.de zu erreichen. Hier finden Sie die Ansprechpartner.
Insgesamt gilt, dass max. 50% der im Rahmen der Prüfungsordnung der Gesundheitswissenschaften LAB der Universität Hamburg zu erbringenden Leistung durch extern erbrachten Leistungspunkte gedeckt werden können. Die genehmigten Unterlagen reichen Sie dann zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise beim ZPLA (Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen) ein. Unter Umständen wird dies auch vom Studienbüro übernommen. Im ZPLA werden die Anerkennungen dann geprüft und in STiNE in Ihrem Leistungskonto für den Studiengang erfasst.
Im Fach Erziehungswissenschaft richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Studierendenzentrum der Erziehungswissenschaft. Von dort werden die bearbeiteten Anträge an das ZPLA weitergeleitet. Eine ausführliche Erläuterung der fachspezifischen Anerkennungsprozesse im Lehramtsstudium an der Universität Hamburg finden Sie auf einer eigenen Seite zum Anerkennungsprozess:
https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/studien-pruefungsbuero/anerkennung.html
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-studienorganisation/anerkennung-und-anrechnung-von-leistungen.html
Wird meine Ausbildung anerkannt und erfüllt diese die Zugangsvoraussetzungen?
Für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Zusätzlich wird eine abgeschlossene Ausbildung im Berufsfeld Gesundheit (z.B. als Krankenschwester oder -pfleger, Arzthelfer/in) bzw. ein entsprechendes zwölfmonatiges Praktikum verlangt.
Ausbildungen, wie beispielsweise die zum/r biologisch-technischen Assistenten/in, werden nur nach Prüfung der Ausbildungsinhalte zugelassen. Es kann sein, dass Inhalte durch ein Praktikum nachgeholt werden müssen. Informationen über Ihre Ausbildung können Sie über folgende E-Mail Adresse erfragen: anerkennung-lab@verw.uni-hamburg.de
Die folgenden Informationen werden zur Bearbeitung der Anfragen benötigt:
- Name, Vorname, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- gewünschte berufliche Fachrichtung (Gesundheitswissenschaft)
- Angaben zu bereits erbrachten Praktika/Ausbildung
- Anfragewunsch (Was ist Ihr Anliegen?)
Ohne diese Angaben kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass Anfragen in der Regel zügig, ggf. jedoch nicht am gleichen Tag bearbeitet werden können. Für Beratungen zu Anerkennungsfragen melden Sie sich bitte ebenfalls über die o. g. E-Mail-Adresse an. Die Beratung wird von der Leiterin des ZPLA, Frau Dr. Starcevic-Srkalovic, durchgeführt.
Wie kann ich mein Unterrichtsfach wechseln?
Wenn Sie eines Ihrer Unterrichtsfächer wechseln möchten, können Sie sich zum nächsten Bewerbungstermin (i.d.R. 01.06.-15.07. eines Jahres) für ein anderes Unterrichtsfach bewerben. Außerhalb der Bewerbungsfristen ist ein Fachwechsel nicht möglich. Sie bewerben sich dazu ganz regulär über die Online-Bewerbung für Ihr neues Unterrichtsfach. Es gelten auch in diesem Fall wieder die Zugangsbeschränkungen und Zulassungsvoraussetzungen für dies Unterrichtsfach. Eine Anleitung zum Vorgehen beim Fachwechsel in STiNE finden Sie als PDF.
Bei der Bewerbung für das neue Fach bleiben Sie in Ihrem alten Unterrichtsfach immatrikuliert, bis Sie eine Zulassung für das neue Unterrichtsfach erhalten und werden dann in das neue Unterrichtsfach umgeschrieben. Sollten Sie nicht für das neue Unterrichtsfach zugelassen werden können, bleiben Sie in ihrem alten Unterrichtsfach immatrikuliert.
In welchem Fach kann ich meine Bachelor-Arbeit schreiben?
Die Bachelorarbeit wird in der Regel in der beruflichen Fachrichtung geschrieben. Abweichend hiervon kann die Bachelorarbeit in einem anderen gewählten Teilstudiengang oder interdisziplinär geschrieben werden. Dann muss sie jedoch einem Teilstudiengang zugeordnet werden, da sie Teil des Abschlussmoduls dieses Studiengangs ist. Ein gesonderter Antrag hierfür ist nicht notwendig. Es reicht, wenn Sie entsprechende Gutachter/innen finden.
Weitere Informationen zur Bachelorarbeit erhalten Sie in der aktuellen Prüfungsordnung unter §13. (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/20191015-po-la-bed-anz9-2020.pdf) sowie in den Fachspezifischen Bestimmungen (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/20200408-fsb-la-bed-gesundheit-55.pdf)
Was sind mögliche schulische Einsatzbereiche?
Mögliche schulische Einsatzbereiche sind so vielfältig wie das Berufliche Schulwesen selbst. Die Absolvent:innen arbeiten an unterschiedlichen Schultypen - hierunter werden die klassischen Berufsbildenden Schulen, die Ausbildungen im dualen System beinhalten, sowie Fachoberschulen, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen usw., also die Gesamtbreite der staatlich geregelten Beruflichen Bildung verstanden. Die Unterrichtstätigkeit bezieht sich auf alle Unterrichtsfächer mit gesundheitlichem Bezug. Die Fächer beinhalten dabei medizinische, biologische, präventive, rehabilitative, technische, pädagogische und pflegerische Aspekte von Gesundheit. Derzeit werden von den Absolvent:innen dieses Studienganges in Hamburg folgende SchülerInnen im dualen System unterrichtet
Fachangestellte in medizinischen Bereichen der Gesundheitsversorgung
- Medizinische Fachangestellte
- Zahnmedizinische Fachangestellte
- Tiermedizinische Fachangestellte
Pflege
- Altenpfleger:innen
- Altenpflegehelfer:innen
- Kinderkrankenpfleger:innen
Sozialpädagogik
- Erzieher:innen
Handwerk
- Zahntechniker:innen
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für den LAB Master?
Wo finde ich die Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften innerhalb der Lehramtstudiengänge?
Es gilt für Studierende, die ihr Studium zum WS 2020/2021 neu aufnehmen die Prüfungsordnung vom 04. Juni 2019 und 15. Oktober 2019.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/20191015-po-la-bed-anz9-2020.pdf
Die Fachspezifischen Bestimmungen für den Teilstudiengang Gesundheitswissenschaft vom 08. April 2020 finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/20200408-fsb-la-bed-gesundheit-55.pdf
Für die Studierenden, die ihr Studium bis einschließlich WS 2019/20 oder davor aufgenommen haben, gilt weiterhin die Prüfungsordnung vom 04. Juli 2017
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/20170704-po-la-ba-bsc-anhang.pdf
Die Fachspezifischen Bestimmungen, für Studierende, die ihr Studium bis einschließlich WS 2019/20 oder davor aufgenommen haben, finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/20160713-fsb-la-ba-gesundwiss-65.pdf
Kann ich in den Gesundheitswissenschaften ein Auslandssemester absolvieren?
Leider gibt es aktuell keine Partneruniversität in den Gesundheitswissenschaften im Rahmen des Erasmusprogramms. Unter Umständen kann jedoch ein Kontakt mit einer Universität selbst hergestellt und im Erasmusprogramm betreut werden. Genauere Informationen zum Erasmusprogramm erhalten Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/internationales/studieren-im-ausland/programme/erasmus/ansprechpartner.html
Im Rahmen des zentralen Austauschprogrammes ist dies möglich. Weitere Informationen und Ansprechpartner entnehmen Sie bitte folgender Seite: https://www.uni-hamburg.de/internationales/studieren-im-ausland/programme/zentralaustausch.html
Kann ich die Reihenfolge der Module selbst bestimmen?
Der Studiengang ist modular aufgebaut. Es ist sinnvoll, die Module wie im Studienablaufplan vorgesehen, nacheinander zu studieren. Gegebenenfalls können Module auch vorgezogen werden. Hier ist aber darauf zu achten, dass bei begrenzter Teilnehmerzahl einer Veranstaltung immer diejenigen Studierenden Vorrang haben, die sich in dem in dem Studienablaufplan vorgesehenen Semester befinden. Falls in einzelnen Veranstaltungen Restplätze zur Verfügung stehen sollten, können diese bei dem jeweiligen Lehrenden angefragt werden und über STiNE unter Berücksichtigung der Fristen gebucht werden.
Ist es möglich, den Studiengang Gesundheitswissenschaften in Teilzeit zu studieren und wie beantrage ich es?
Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Da die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Universität Hamburg überwiegend keine Fristen mehr vorsehen, die sich im Falle eines Teilzeitstudiums verlängern würden, ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.) von Bedeutung. Daher entfällt die Beantragung für die Fachrichtung Gesundheitswissenschaften.
Genauere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auf den Seiten des CampusCenter.