FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestelllte Fragen rund um Ihr Studium.
ACHTUNG: schicken Sie bitte alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben als Scan oder als Foto via Kontaktformular. Dokumente in Papierform können nicht mehr bearbeitet werden.
Veranstaltungsanmeldung in STiNE
Sie wollen eine Veranstaltung wechseln/in eine Veranstaltung aufgenommen werden?
- Gehen Sie zum ersten Veranstaltungstermin.
- Wenn ein Platz für Sie zur Verfügung steht, lassen Sie sich auf die Teilnehmerliste setzen.
- Melden Sie sich bis zur 2. Sitzung in STiNE an.
- Das Vorziehen von Veranstaltungen ist nur bei vorhandenen Restplätzen möglich;
Studierende, die eine Lehrveranstaltung vorziehen möchten, müssen zum ersten Sitzungstermin der Veranstaltung erscheinen. Sofern noch Kapazitäten in der Veranstaltung vorhanden sind, kann die Lehrperson die Studierenden unter Vorbehalt aufnehmen. Nach der Platzvergabe durch die Lehrperson, wird die Teilnahme durch das Studienbüro geprüft und entschieden, ob die Studierenden die Veranstaltung vorziehen können. - Studierende, die sich während der Korrekturphase ohne Absprache mit den Lehrenden zur Veranstaltung anmelden, haben keinen Anspruch auf Teilnahme.
Sie wollen sich bei einer Veranstaltung abmelden?
Wenn Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, melden Sie sich unbedingt selbst in STiNE im Rahmen der Ummelde- und Korrekturphase ab, damit andere Studierende nachrücken können! Das Studien- und Prüfungsbüro darf Sie nicht abmelden.
Sie haben in diesem Semester keinen Teilnehmerplatz in einer Veranstaltung erhalten?
- Oft werden Alternativ-Veranstaltungen angeboten, bitte prüfen Sie, ob Sie an einem der anderen Veranstaltungstermine Zeit haben und melden sich in der Ummelde- und Korrekturphase selbständig in STiNE dafür an.
- Ggf. setzen Sie sich mit dem Lehrenden in Verbindung, ob noch ein Teilnehmerplatz für Sie zur Verfügung steht.
- Eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen finden Sie online im Vorlesungsverzeichnis der Bewegungswissenschaft.
Vorziehen von Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs vorziehen
Studierende können Lehrveranstaltungen innerhalb ihres Studiengangs (z.B. innerhalb des Bachelors oder innerhalb des Masters) vorziehen, wenn genügend Plätze frei sind.
So funktioniert es:
Sie erscheinen zum ersten Termin der gewünschten Veranstaltung. Wenn Plätze verfügbar sind, wird die Lehrperson Ihre Teilnahme ans Studienbüro melden.
Wenn Sie für eine Veranstaltung eingetragen werden, überprüfen Sie bitte die Anmeldung zu den entsprechenden Prüfungen im STiNE.
Im Bachelorstudium Veranstaltungen aus dem Master vorziehen
Studierende im Bachelor haben grundsätzlich keinen Anspruch auf vorzeitige Teilnahme an Veranstaltungen des Masterstudiums. Eine vorzeitige Teilnahme an Masterveranstaltungen ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind mindestens im 5. Fachsemester Ihres Bachelorstudiums.
- In der Veranstaltung sind genügend Plätze für Masterstudierende und zusätzliche freie Plätze vorhanden.
- Sie haben Ihren Wunsch bei der Lehrperson begründet, und sie hat zugestimmt.
Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, wird die Lehrperson Ihre Teilnahme ans Studienbüro melden.
Wichtig: Bachelorstudierende, die Masterveranstaltungen belegen, müssen nach ihrer Immatrikulation im Master einen Antrag auf Übertragung der vorgezogenen Leistungen beim Studienbüro stellen. Dies kann formlos über das Kontaktformular geschehen.
Ablehnungen durch fehlerhafte Wahl von Veranstaltungen
Als Ergebnis der letzten Wahlphase hat sich gezeigt, dass etliche Ablehnungen von Anmeldungen auf einem falschen Wahlverhalten basieren. Häufig wurden mehrere Veranstaltungen zu einem Baustein ausgewählt. Wichtig ist immer nur eine Veranstaltung pro Baustein zu wählen. Weitere Veranstaltungen müssen immer über einen neuen Baustein ausgewählt werden, da sonst alle danach gewählten Veranstaltungen abgelehnt werden!
Wenn in Modulen noch restliche Veranstaltungen fehlen, schauen Sie vorab in STiNE, welche Bausteine bereits belegt und welche noch frei sind. Das gilt z.B. für die Wahl von Fachausbildungen im Modul BA-6/LA-8 und für die Vertiefungen im Modul BA-7/LA-10, im Modul BA-4, im ABK Bereich und den Master-Modulen MA15-3/4, MA15-LA-2/3. Wenn Sie Ablehnungen zu Veranstaltungen mit Restplätzen erhalten haben, können Sie sich in der Korrekturphase von den betreffenden Veranstaltungen abmelden und erneut auf einen für Sie freien Baustein anmelden. Dann erhalten Sie i.d.R. eine Direktzusage.
Anerkennungen von Studienleistungen
Studierende können sowohl ganze Module als auch einzelne Lehrveranstaltungen anerkennen lassen. Damit eine Anerkennung erfolgt, müssen die erworbenen Kompetenzen mit denen der Veranstaltung übereinstimmen, für die die Anerkennung beantragt wird. Informationen zu den relevanten Kompetenzen und Inhalten finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen Ihres Studiengangs. Diese finden Sie in Ihrem Studiengang unter "Studienorganisation".
Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss für den jeweiligen Studiengang.
Um einen Antrag auf Anerkennung zu stellen, reichen Sie bitte das passende, ausgefüllte Antragsformular (siehe "Downloads") sowie die entsprechenden Nachweise (Modulbeschreibung und Leistungsnachweis/ToR) beim Studienbüro ein. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular und wählen Sie den Betreff „Anerkennung von (externen) Leistungen“.
Studierende im B.A. oder M.A. reichen bitte alle Anträge gebündelt auf einem Formular ein. Bitte vermeiden Sie mehrere Einzelanträge!
Lehramtsstudierende nutzen für jedes Modul ein separates Antragsformular des ZPLA und senden diese gebündelt ein.
Für Anträge auf Anerkennungen von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, füllen Sie bitte den Onlineanerkennungsantrag aus. Sie finden diesen in Ihrem STiNE-Account unter >Studium >Studiumsverwaltung >Anträge >„V Fak. PB –Antrag auf Anerkennung von Leistungen“
Übersichten zu den jeweiligen Modulbeauftragten finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studienganges unter: "Studiengorganisation".
Wichtige Informationen zum Anerkennungsprozess für die reformierten Lehramtsstudiengänge (B.Ed.) mit dem Unterrichtsfach Sport entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Wichtige Informationen über den Ablauf bei der Anerkennung von Leistungen aus dem In- und Ausland entnehmen Sie bitte der Anleitung für den Anerkennungsprozess.Leistungspunkte im freien Wahlbereich
Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten
Prüfungsberechtigte in Abschlussarbeiten:
Eine Prüferin bzw. ein Prüfer muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Der/die weitere Prüfende (erste/r oder zweite/r Gutachter/in) kann aus den angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen des Instituts für Bewegungswissenschaft ausgewählt werden (ausgenommen sind Lehrbeauftragte).
Auf schriftlich begründeten Antrag können auch Lehrbeauftragte, emeritierte oder Professor:innen in Ruhestand sowie weitere externe Gutachter:innen zu Prüfer:innen bestellt werden. Vorausgesetzt das Thema der Abschlussarbeit ist passend zu deren Fachgebiet.
Krankmeldung und Unfallanzeige
B.A./M.A. Bewegungswissenschaft
- Krankmeldung (Fernbleiben bei Modulprüfungen)
Bitte beachten Sie: Universitäten können nicht auf die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten der Krankenkassen zugreifen; es erfolgt hier keinerlei Weiterleitung an das Studienbüro. Stattdessen können Sie die für Sie bestimmte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis verwenden. Den darauf eingetragenen Diagnoseschlüssel können Sie vor dem Scan abdecken.
Lehramtsstudierende mit Teilstudiengang Sport
- bei Fernbleiben von Modulprüfungen melden Sie sich beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) krank.
Unfallanzeige alle Studiengänge
- Studierende füllen die Formblätter "Unfallanzeige" aus, unterschreiben diese und geben sie im Anschluss bei Andrea Herzog (Geschäftszimmer Fakultät PB) ab.
Schwangere und stillende Studierende
Schwangere und stillende Studierende – Gefährdungsbeurteilungen und weitere Informationen
Zuständig für die Entgegennahme der Meldung Ihrer Schwangerschaft oder Stillzeit ist das Studienbüro Ihres Hauptfaches. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienbüro werden mit Ihnen gemeinsam die Regelungen des Mutterschutzes besprechen und eine so genannte Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Sollten Sie Studierende mit dem Hauptfach Bewegungswissenschaft sein, so wenden Sie sich bitte an: stuko.bw"AT"uni-hamburg.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Familienbüro.
Bitte beachten Sie auch die Handreichungen des Referats 31 (Nr. 16 und 17.)
Eine Teilnahme an sportpraktischen Veranstaltungen (Fachausbildungen, Übungszeiten und Exkursion) ist während der Schwangerschaft nicht erlaubt. Bitte beachten Sie auch, dass sich während dieser Veranstaltungen/Übungszeiten keine Babys oder (Klein-)Kinder in den Räumlichkeiten aufhalten dürfen.
Was sind mögliche Berufsfelder nach dem Abschluss Bewegungs- und Sportwissenschaft (M.A.)?
Als Berufsfelder stehen den Absolvent:innen die Bereiche der rehabilitativen und präventiven Gesundheitsförderung und -forschung im engeren und weiteren Sinne offen. Als potentielle Arbeitgeber kommen z.B. folgende Institutionen in Frage: Betriebe oder andere Institutionen mit eigenem betrieblichen Gesundheitsmanagement, Krankenkassen, Rehabilitationszentren, große Sportvereine, Träger der freien Kinder- und Jungendhilfe, Kur-und Bädereinrichtungen, Touristikanbieter, Sportspitzenfachverbände, Olympiastützpunkte Landesverbände sowie Hersteller und Vertreiber von Sportgeräten oder von Diagnose-, Mess- und Trainingssystemen usw.
"Alte Studienordnung bis WS 12/13": Wie lauten die Vorgaben für die Bachelorarbeit und mündliche Prüfung bei den Studiengängen Bewegungswissenschaft (Bachelor)?
Anmeldung zum Abschlussmodul BW-H
Im Abschlussmodul BW-H ist das Verfassen der Bachelorarbeit (25-30 Seiten) sowie das Ablegen einer mündlichen Abschlussprüfung (30 Minuten) vorgesehen. Voraussetzung für das Ablegen dieser Prüfungen ist die Anmeldung und Zulassung zum Abschlussmodul BW-H.
Für einen Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit reichen Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular für das Abschlussmodul H bis zum 15.03. im Studien- und Prüfungsbüro der Bewegungswissenschaft ein.
Zulassungsvoraussetzungen
- Abschluss der Basismodule A, B, C und D
- Anmeldung zu den Modulen E, F und ABK II
- Erfolgreicher Abschluss der Veranstaltung „Techniken wissenschaftlichen Arbeitens“ (ABK I)
Bachelorarbeit
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen positiven Zulassungsbescheid zum Abschlussmodul und zur Bachelorarbeit. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen und beginnt mit Bekanntgabe der Zulassung. Nach Abgabe der Bachelorarbeit stehen Ihren Gutachtern sechs Wochen zur Bewertung zur Verfügung.
Die letzte Seite der Bachelorarbeit muss folgende Eigenständigkeitserklärung enthalten: „Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten (gedruckte Werke, Werke in elektr. Form im Internet, auf CD und anderen Speichermedien) verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im Einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Quellentexte, die nur in elektr. Form zugänglich waren, habe ich in den wesentlichen Auszügen kopiert und der Ausarbeitung angehängt. Die schriftliche Fassung entspricht derjenigen auf dem elektr. Speichermedium. Die vorliegende Arbeit habe ich vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht.“ Datum und Unterschrift |
Vorlagen von Deckblättern für Abschlussarbeiten finden Sie auf der Website der UHH > Beschäftigten-Portal > Services > Öffentlichkeitsarbeit > Corporate Design > Deckblätter
Abgabe
Die Bachelorarbeit muss in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium im Studien- und Prüfungsbüro Bewegungswissenschaft (Mollerstraße 10, 1. OG, Raum 116; Postanschrift: Turmweg 2, 20148 Hamburg) eingereicht werden. Bei einer postalischen Zustellung gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum (vgl. § 13 Absatz 8 der Prüfungsordnung).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Zusatzinformationsblatt zur Bachelorarbeit (PDF)
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin im Studien- und Prüfungsbüro schriftlich angemeldet und in der Prüfungsakte dokumentiert werden. Hierfür kann das Formular Anmeldung zur mdl. Prüfung verwendet werden.
Zeugnis
Bitte prüfen Sie Ihr Leistungskonto zunächst auf Vollständigkeit (auch Nebenfach und Wahlbereich). Wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen erfasst sind, geben Sie den Druck Ihrer Abschlussdokumente bitte beim Studien- und Prüfungsbüro in Auftrag. Das kann gerne formlos per E-Mail geschehen. Das Erstellen der Zeugnisunterlagen kann bis zu vier Wochen dauern - je nach Auftragslage und Erreichbarkeit der Unterschriftenberechtigten. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind.
BAföG Bewegungswissenschaft
Studierende der Bewegungswissenschaft können die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG im Studien- und Prüfungsbüro Bewegungswissenschaft beantragen. Dafür reichen Sie das mit den persönlichen Daten ausgefüllte BAföG-Formblatt 5 im Studienbüro ein. Wichtig ist die Angabe für welches Semester die Bescheinigung benötigt wird. Vom Prüfungsbüro wird der Antrag an den Unterschriftenberechtigten weitergeleitet. Die Bescheinigung kann anschließend wieder im Studienbüro abgeholt werden. Die Studierenden werden entsprechend benachrichtigt.
Lehramtsstudierende mit dem Unterrichtsfach Sport wenden sich für BAföG-Bescheinigungen bitte an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) in der Bogenallee 11.
Gebühren für Beglaubigung einer Zweitschrift oder Ersatzurkunde
Diplom/Urkunde | 10,00€ |
Bachelor/Master Urkunde und Zeugnis oder Transcript of Records | 25,00€ |
Bachelor/Master Urkunde, Zeugnis und Transcript of Records | 40,00€ |
Wenn die Unterlagen postalisch zugesendet werden, entstehen zusätzlich Versandkosten in Höhe der aktuell gültigen Postgebühren.