Bewegungswissenschaft (B.A.)
Studienziel Bewegungswissenschaft B.A.
Der Studiengang Bewegungswissenschaft vermittelt die grundlegenden theoretischen, methodischen und berufsfeldbezogenen Grundlagen der Bewegungswissenschaft sowie allgemeine fachbezogene Schlüsselqualifikationen. Das Studium stellt den ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Es qualifiziert auch für die Fortsetzung der wissenschaftlichen Ausbildung in einem Master-Studiengang der Bewegungswissenschaft oder einem verwandten Fach.
Studienziel Bewegungswissenschaft B.A. als Nebenfach
Der Studiengang Bewegungswissenschaft im Nebenfach vermittelt Studierenden anderer Fächer einen Überblick über die Struktur des Faches Bewegungswissenschaft. Des Weiteren werden grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt.
Studiengänge neuer Ordnung ab WS 12/13
Zugangsvoraussetzungen
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft im Haupt- und Nebenfach sowie für das Unterrichtsfach Sport in einem Lehramtsstudiengang bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- a. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
- b. eine ärztliche Bescheinigung, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
- c. der Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
- d. der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber),
- e. der Nachweis leichtathletischer Grundfähigkeiten (Deutsches Sportabzeichen in Silber),
- f. der Nachweis der besonderen Bewegungsfähigkeit („Eignungsfeststellung“/ Eignungsprüfung) durch das Ablegen einer sportpraktischen Prüfung. Sie dient der Feststellung der sportmotorischen Leistungsfähigkeit, die zur Teilnahme an diesem Studium erforderlich ist.
Prüfungsordnung und Fachspezifische Bestimmungen
Fachspezifische Bestimmungen:
- FSB für den Studiengang Bewegungswissenschaft (B.A.)
Neufassung vom 16.05.2012
Prüfungsordnung:
- PO für Studiengänge mit dem Abschluss B.A.
Neufassung vom 11.04.2018
Modulhandbuch
Bachelorarbeit
Anmeldung Abschlussmodul und Bachelorarbeit
Die Zulassung zum Abschlussmodul BA-8 und Anmeldung der Bachelorarbeit können Sie ganzjährig beantragen. Für einen Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit reichen Sie das Anmeldeformular bis zum 15.02. (Standardfrist) im Studien- und Prüfungsbüro der Bewegungswissenschaft ein. Auf dem Anmeldeformular vermerken Sie bitte Ihre persönlichen Daten, den Themenvorschlag für Ihre Bachelorarbeit sowie die Namen Ihrer beiden Gutachter. Eine Liste der Prüferinnen und Prüfer für Abschlussarbeiten am Institut für Bewegungswissenschaft finden Sie unter Studium > Studien- und Prüfungsbüro > Prüfungen.
Zulassungsvoraussetzungen zum Abschlussmodul
- Erwerb von 50 Leistungspunkten in den Modulen BA-1 bis BA-6
- Erwerb von mindestens 24 Leistungspunkten im Nebenfach
- Erwerb von 18 Leistungspunkten aus den Modulen des ABK-Bereichs
- Erwerb von mindestens 9 Leistungspunkten im Wahlbereich
Bachelorarbeit
Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, folgen ein positiver Zulassungsbescheid zum Abschlussmodul und die Ausgabe des Themas für die Bachelorarbeit an Sie. Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt 16 Wochen und beginnt mit Bekanntgabe der Zulassung. Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache verfasst und umfasst 30 - 50 Textseiten (9000-15000 Wörter). Nach Abgabe der Bachelorarbeit stehen den Gutachtern sechs Wochen zur Bewertung zur Verfügung.
Die letzte Seite der Bachelorarbeit muss folgende Eigenständigkeitserklärung enthalten: „Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten (gedruckte Werke, Werke in elektr. Form im Internet, auf CD und anderen Speichermedien) verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im Einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Quellentexte, die nur in elektr. Form zugänglich waren, habe ich in den wesentlichen Auszügen kopiert und der Ausarbeitung angehängt. Die schriftliche Fassung entspricht derjenigen auf dem elektr. Speichermedium. Die vorliegende Arbeit habe ich vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht.“ Datum und Unterschrift |
Vorlagen von Deckblättern für Abschlussarbeiten finden Sie auf der Website der UHH > Beschäftigten-Portal > Services > Öffentlichkeitsarbeit > Corporate Design > Deckblätter
Abgabe
Die Bachelorarbeit muss in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium im Studien- und Prüfungsbüro Bewegungswissenschaft (Mollerstraße 10, 1. OG, Raum 116; Postanschrift: Turmweg 2, 20148 Hamburg) abgegeben werden. Bei einer postalischen Zustellung gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum (vgl. § 13 Absatz 8 der Prüfungsordnung).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Bacheloarbeit (PDF).
Mündliche Prüfung
Im Abschlussmodul BA-8 ist keine mündliche Prüfung vorgesehen.
Zeugnis
Bitte prüfen Sie Ihr Leistungskonto zunächst auf Vollständigkeit (auch Nebenfach und Wahlbereich). Wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen erfasst sind, geben Sie den Druck Ihrer Abschlussdokumente bitte beim Studien- und Prüfungsbüro in Auftrag. Das kann gerne formlos per E-Mail geschehen. Das Erstellen der Zeugnisunterlagen kann bis zu vier Wochen dauern - je nach Auftragslage und Erreichbarkeit der Unterschriftenberechtigten. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind.
Prüfungsausschuss
Studiengänge alter Ordnung bis WS 12/13
Zugangsvoraussetzungen
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Seit dem Wintersemester 2012/2013 wird dieser Studiengang nicht mehr angeboten!
Für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft im Haupt- und Nebenfach sowie für das Unterrichtsfach Sport in einem Lehramtsstudiengang bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- a. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
- b. eine ärztliche Bescheinigung, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
- c. der Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
- d. der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber),
- e. der Nachweis leichtathletischer Grundfähigkeiten (Deutsches Sportabzeichen in Silber),
- f. der Nachweis der besonderen Bewegungsfähigkeit („Eignungsfeststellung“/ Eignungsprüfung) durch das Ablegen einer sportpraktischen Prüfung. Sie dient der Feststellung der sportmotorischen Leistungsfähigkeit, die zur Teilnahme an diesem Studium erforderlich ist.
Prüfungsordnung und Fachspezifische Bestimmungen
Fachspezifische Bestimmungen
- FSB für den Studiengang Bewegungswissenschaft (B.A.)
vom 12.09.2007
Prüfungsordnung
- PO für Studiengänge mit dem Abschluss B.A.
Neufassung vom 12.06.2013
Modulhandbuch
Bachelorarbeit und mündliche Prüfung
Anmeldung zum Abschlussmodul BW-H
Im Abschlussmodul BW-H ist das Verfassen der Bachelorarbeit (25-30 Seiten) sowie das Ablegen einer mündlichen Abschlussprüfung (30 Minuten) vorgesehen. Voraussetzung für das Ablegen dieser Prüfungen ist die Anmeldung und Zulassung zum Abschlussmodul BW-H.
Für einen Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit reichen Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular für das Abschlussmodul H bis zum 15.03. im Studien- und Prüfungsbüro der Bewegungswissenschaft ein. Eine Liste der Prüferinnen und Prüfer für Abschlussarbeiten am Institut für Bewegungswissenschaft finden Sie unter Studium > Studien- und Prüfungsbüro > Prüfungen.
Zulassungsvoraussetzungen
- Abschluss der Basismodule A, B, C und D
- Anmeldung zu den Modulen E, F und ABK II
- Erfolgreicher Abschluss der Veranstaltung „Techniken wissenschaftlichen Arbeitens“ (ABK I)
Bachelorarbeit
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen positiven Zulassungsbescheid zum Abschlussmodul und zur Bachelorarbeit. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen und beginnt mit Bekanntgabe der Zulassung. Nach Abgabe der Bachelorarbeit stehen Ihren Gutachtern sechs Wochen zur Bewertung zur Verfügung.
Die letzte Seite der Bachelorarbeit muss folgende Eigenständigkeitserklärung enthalten: „Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten (gedruckte Werke, Werke in elektr. Form im Internet, auf CD und anderen Speichermedien) verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im Einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Quellentexte, die nur in elektr. Form zugänglich waren, habe ich in den wesentlichen Auszügen kopiert und der Ausarbeitung angehängt. Die schriftliche Fassung entspricht derjenigen auf dem elektr. Speichermedium. Die vorliegende Arbeit habe ich vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht.“ Datum und Unterschrift |
Vorlagen von Deckblättern für Abschlussarbeiten finden Sie auf der Website der UHH > Beschäftigten-Portal > Services > Öffentlichkeitsarbeit > Corporate Design > Deckblätter
Abgabe
Die Bachelorarbeit muss in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium im Studien- und Prüfungsbüro Bewegungswissenschaft (Mollerstraße 10, 1. OG, Raum 116; Postanschrift: Turmweg 2, 20148 Hamburg) eingereicht werden. Bei einer postalischen Zustellung gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum (vgl. § 13 Absatz 8 der Prüfungsordnung).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Zusatzinformationsblatt zur Bachelorarbeit (PDF)
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin im Studien- und Prüfungsbüro schriftlich angemeldet und in der Prüfungsakte dokumentiert werden. Hierfür kann das Formular Anmeldung zur mdl. Prüfung verwendet werden.
Zeugnis
Bitte prüfen Sie Ihr Leistungskonto zunächst auf Vollständigkeit (auch Nebenfach und Wahlbereich). Wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen erfasst sind, geben Sie den Druck Ihrer Abschlussdokumente bitte beim Studien- und Prüfungsbüro in Auftrag. Das kann gerne formlos per E-Mail geschehen. Das Erstellen der Zeugnisunterlagen kann bis zu vier Wochen dauern - je nach Auftragslage und Erreichbarkeit der Unterschriftenberechtigten. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind.