Praktikum Bewegungswissenschaft
(Stand: 12.02.2024)
Auf diesen Seiten finden Studieninteressierte und Studierende Informationen rund um die zu absolvierenden Praktika am Institut für Bewegungswissenschaft. Bei Fragen bezüglich der Praktika wenden Sie sich direkt an die Beauftragte Person.
Bachelor of Arts
Im Berufspraktikum sollen Studierende eine umfassende, vertiefte Einsicht durch grundlegende berufspraktische Erfahrungen in zumindest einem ausgewählten fachbezogenen, dem angestrebten Hochschulabschluss entsprechenden Berufsfeld bzw. Anwendungskontext erwerben. Es wird empfohlen das Praktikum im 4. Semester zu absolvieren, ein früherer Beginn ist möglich. Das Praktikum wird in der vorlesungsfreien Zeit absolviert.
Die Studierenden suchen sich ihren Praktikumsplatz in Abstimmung mit der:dem Modulbeauftragten in der Regel selbst. Das berufsbezogene Praktikum muss mindestens 8 Wochen Vollzeittätigkeit umfassen. Empfohlen wird ein Gesamtumfang von 12 Wochen (Vollzeit). Das Praktikum gilt für die in den Fachspezifischen Bestimmungen festgelegte Dauer von acht Wochen als „Pflichtpraktikum“. Wird ein Praktikum länger als acht Wochen absolviert, kann die zusätzliche Dauer von der UHH nicht als „Pflichtpraktikum“ bestätigt werden. Über den festgelegten Mindestumfang hinausgehende berufsbezogene Praktikumsleistungen können auf Antrag beim Prüfungsausschuss im Wahlbereich angerechnet werden, maximal jedoch bis zu dem empfohlenen Gesamtumfang. Hierbei werden nur volle Wochen werden anerkannt.
Sofern das Erreichen der Qualifikationsziele möglich bleibt, kann das Praktikum auf Antrag geteilt werden, wenn die Dauer eines einzelnen Praktikumsteils 4 Wochen nicht unterschreitet, oder in einzelnen Teilen zeitlich gestreckt werden. Nachdem das Praktikum in Abstimmung mit der:dem Modulbeauftragten abgeleistet wurde, muss eine Praktikumsbescheinigung vorgelegt werden, aus der Zeitpunkt, Dauer, Art des Praktikums und des Tätigkeitsfeldes sowie die Betreuung hervorgehen.
Die für das Ableisten eines Praktikums notwendigen Vorlagen und Formulare finden Sie unter: Downloads
Master of Arts
Im Praktikum sollen Studierende die Breite der Berufsfelder kennenlernen. Dadurch haben sie ein spezifisches Berufsfeld vertieft und im Hinblick auf das Spektrum beruflicher Tätigkeiten im Kontext interdisziplinärer Kooperation erfahren sowie ihre berufliche Rolle als Fachkraft im Berufsfeld reflektiert.
Das berufsbezogene Praktikum hat einen Umfang von mindestens 6 Wochen in Vollzeittätigkeit. Empfohlen wird ein Gesamtumfang von 12 Wochen (Vollzeit). Das Praktikum gilt für die in den Fachspezifischen Bestimmungen festgelegte Dauer von sechs Wochen als „Pflichtpraktikum“. Wird ein Praktikum länger als sechs Wochen absolviert, kann die zusätzliche Dauer von der UHH nicht als „Pflichtpraktikum“ bestätigt werden. Eine über den festgelegten Mindestumfang hinausgehende berufsbezogene Praktikumsleistung kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss im Wahlbereich angerechnet werden, maximal jedoch bis zu dem empfohlenen Gesamtumfang.
Nur volle Wochen werden anerkannt. Sofern das Erreichen der Qualifikationsziele möglich bleibt, kann das Praktikum auf Antrag geteilt werden, wenn die Dauer eines einzelnen Praktikumsteils 4 Wochen nicht unterschreitet, oder in einzelnen Teilen zeitlich gestreckt werden.
Die für das Ableisten eines Praktikums notwendigen Vorlagen und Formulare finden Sie unter: Downloads