Studienorganisation Bachelor Bewegungswissenschaft
Hier finden Sie studiengangspezifische Informationen zur Studienorganisation.
Allgemeine Informationen zur Studienorganisation finden auf den Seiten des Studienbüro.
Aufbau und Verlauf des Bachelor Bewegungswissenschaft
Studienpläne
- Studienplan Bewegungswissenschaft Hauptfach (PDF) ab WiSe 12/13
- Studienplan Bewegungswissenschaft Nebenfach (PDF) ab WiSe 12/13
- Bewegungswissenschaft Hauptfach (B.A.) alter Ordnung bis WS12/13
- Bewegungswissenschaft Nebenfach (B.A./B.Sc.) alter Ordnung bis WS12/13
Fachspezifische Bestimmungen, Prüfungsordnungen, Satzungen
Auf dieser Seite finden Sie rechtliche Grundlagen, die für ein Bachelorstudium der Bewegungswissenschaft wichtig sind.
- Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
- Rahmenprüfungsordnung
- PO für Studiengänge mit dem Abschluss B.A. (PDF) vom 13.08.2018
- PO für Studiengänge mit dem Abschluss B.A. (PDF) vom 12.06.2013
- FSB Bewegungswissenschaft (B.A) (PDF) vom 27.03.2024
- FSB Bewegungswissenschaft (B.A) (PDF) vom 21.09.2012
- FSB Bewegungswissenschaft (B.A.) (PDF) vom 12.09.2007
Modulbeauftragte
Abschlussmodul und Bachelorarbeit
Anmeldung Abschlussmodul und Bachelorarbeit
Die Zulassung zum Abschlussmodul BA-8 und Anmeldung der Bachelorarbeit können Sie ganzjährig beantragen. Für einen Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit reichen Sie das Anmeldeformular bis zum 15.02. (Standardfrist) im Studien- und Prüfungsbüro der Bewegungswissenschaft ein. Auf dem Anmeldeformular vermerken Sie bitte Ihre persönlichen Daten, den Themenvorschlag für Ihre Bachelorarbeit sowie die Namen Ihrer beiden Gutachter/Prüfungsberechten (s.u.).
Anmeldung Abschlussmodul BW-8 (PDF)
Zulassungsvoraussetzungen zum Abschlussmodul
Erwerb von 50 Leistungspunkten in den Modulen BA-1 bis BA-6
Erwerb von mindestens 24 Leistungspunkten im Nebenfach
Erwerb von 18 Leistungspunkten aus den Modulen des ABK-Bereichs
Erwerb von mindestens 9 Leistungspunkten im Wahlbereich
Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten
Eine Prüferin bzw. ein Prüfer muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Der/die weitere Prüfende (erste/r oder zweite/r Gutachter/in) kann aus den angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen des Instituts für Bewegungswissenschaft ausgewählt werden (ausgenommen sind Lehrbeauftragte).
Auf schriftlichen begründeten Antrag können auch Lehrbeauftragte, emeritierte oder Professor:innen in Ruhestand sowie weitere externe Gutachter:innen zu Prüfer:innen bestellt werden. Vorausgesetzt das Thema der Abschlussarbeit ist passend zu deren Fachgebiet.
Bachelorarbeit
Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, folgen ein positiver Zulassungsbescheid zum Abschlussmodul und die Ausgabe des Themas für die Bachelorarbeit an Sie. Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt 16 Wochen und beginnt mit Bekanntgabe der Zulassung. Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache verfasst und umfasst 30 - 50 Textseiten (9000-15000 Wörter). Nach Abgabe der Bachelorarbeit stehen den Gutachtern sechs Wochen zur Bewertung zur Verfügung.
Die letzte Seite der Bachelorarbeit muss folgende Eigenständigkeitserklärung enthalten:
“Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im Einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Quellentexte, die nur in elektr. Form zugänglich waren, habe ich in den wesentlichen Auszügen kopiert und der Ausarbeitung angehängt. Die schriftliche Fassung entspricht derjenigen auf dem elektr. Speichermedium. Die vorliegende Arbeit habe ich vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Ich erkläre hiermit außerdem, dass ich beim Einsatz von IT-/KI-gestützten Schreibwerkzeugen diese Werkzeuge in der Rubrik „Übersicht der Verwendung“ mit ihrem Produktnamen und der Verwendung vollständig aufgeführt habe. Bei der Erstellung dieser Arbeit habe ich durchgehend eigenständig und beim Einsatz IT-/KI-gestützter Schreibwerkzeuge steuernd gearbeitet.” Datum und Unterschrift |
Vorlagen von Deckblättern für Abschlussarbeiten finden Sie auf der Website der UHH > Beschäftigten-Portal > Services > Öffentlichkeitsarbeit > Corporate Design > Deckblätter
Abgabe
Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in elektronischer Form (PDF, max. 10 MB) mit der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung (Eigenständigkeitserklärung) beim Studienbüro Bewegungswissenschaft einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür unbedingt die E-Mail-Adresse des Funktionspostfachs studienbuero.bewegwiss"AT"uni-hamburg.de . Die Abschlussarbeit muss bis spätestens 23:59 Uhr des letzten Abgabetages im Funktionspostfach eingegangen sein. Es ist kein elektronisches Speichermedium und auch kein gedrucktes Exemplar mehr einzureichen!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Bacheloarbeit (PDF).
Mündliche Prüfung
Im Abschlussmodul BA-8 ist keine mündliche Prüfung vorgesehen.
Zeugnis
Bitte prüfen Sie Ihr Leistungskonto zunächst auf Vollständigkeit (auch Nebenfach und Wahlbereich). Wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen erfasst sind, geben Sie den Druck Ihrer Abschlussdokumente bitte beim Studien- und Prüfungsbüro in Auftrag. Das kann gerne formlos per E-Mail geschehen. Das Erstellen der Zeugnisunterlagen kann bis zu vier Wochen dauern - je nach Auftragslage und Erreichbarkeit der Unterschriftenberechtigten. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind.