Studienorganisation Master Bewegungs- und Sportwissenschaft
Hier finden Sie studiengangspezifische Informationen zur Studienorganisation.
Allgemeine Informationen zur Studienorganisation finden auf den Seiten des Studienbüro.
Aufbau und Verlauf des Master Bewegungs- und Sportwissenschaft
Studienpläne
Fachspezifische Bestimmungen, Prüfungsordnungen, Satzungen
Auf dieser Seite finden Sie rechtliche Grundlagen, die für ein Masterstudium der Bewegungs- und Sportwissenschaft wichtig sind.
Modulbeauftragte
Abschlussmodul und Masterarbeit
Anmeldung Abschlussmodul und Masterarbeit
Das Abschlussmodul beginnt mit der Masterarbeit und wird mit der mündlichen Abschlussprüfung (30 Minuten) fortgesetzt. Ohne die Zulassung zum Abschlussmodul sind mündliche oder schriftliche Prüfungsleistungen gemäß Prüfungsordnung nicht gültig. Studierende dürfen erst nach der Zulassung zum Abschlussmodul durch das Studien- und Prüfungsbüro mit der Masterarbeit beginnen.
Für die Anmeldung zum Abschlussmodul reichen Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular zum Abschlussmodul 6 per E-Mail im Studien- und Prüfungsbüro ein (alternativ: Einwurf in den Briefkasten des Studienbüros).
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie schnellstmöglich die Zulassung mit dem verbindlichen Titel Ihrer Masterarbeit und der Abgabefrist. Der Bearbeitungszeitraum beginnt mit Bekanntgabe der Zulassung.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Anmeldung zum Abschlussmodul setzt mindestens den erfolgreichen Abschluss der Pflichtmodule 1 bis 3 voraus.
Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten
Eine Prüferin bzw. ein Prüfer muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Der/die weitere Prüfende (erste/r oder zweite/r Gutachter/in) kann aus den angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen des Instituts für Bewegungswissenschaft ausgewählt werden (ausgenommen sind Lehrbeauftragte).
Auf schriftlichen begründeten Antrag können auch Lehrbeauftragte, emeritierte oder Professor:innen in Ruhestand sowie weitere externe Gutachter:innen zu Prüfer:innen bestellt werden. Vorausgesetzt das Thema der Abschlussarbeit ist passend zu deren Fachgebiet.
Masterarbeit
- Die Arbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Auf Antrag kann auch eine Abfassung in englischer Sprache genehmigt werden. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt ab Zulassung 16 Wochen. Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel 60 bis 100 Textseiten (18.000 bis 30.000 Wörter) umfassen. Abweichungen sind mit der Betreuer:in abzustimmen.
- Vorlagen von Deckblättern für Abschlussarbeiten finden Sie auf der Website der UHH > Beschäftigten-Portal > Services > Öffentlichkeitsarbeit > Corporate Design > Deckblätter
- Die letzte Seite der Masterarbeitarbeit muss folgende Eigenständigkeitserklärung enthalten:
“Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im Einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Quellentexte, die nur in elektr. Form zugänglich waren, habe ich in den wesentlichen Auszügen kopiert und der Ausarbeitung angehängt. Die schriftliche Fassung entspricht derjenigen auf dem elektr. Speichermedium. Die vorliegende Arbeit habe ich vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht.
Ich erkläre hiermit außerdem, dass ich beim Einsatz von IT-/KI-gestützten Schreibwerkzeugen diese Werkzeuge in der Rubrik „Übersicht der Verwendung“ mit ihrem Produktnamen und der Verwendung vollständig aufgeführt habe.
Bei der Erstellung dieser Arbeit habe ich durchgehend eigenständig und beim Einsatz IT-/KI-gestützter Schreibwerkzeuge steuernd gearbeitet.”
Datum und Unterschrift
Abgabe
Die Masterarbeit ist fristgerecht in elektronischer Form (PDF, max. 10 MB) mit der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung (Eigenständigkeitserklärung) beim Studienbüro Bewegungswissenschaft einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür unbedingt die E-Mail-Adresse des Funktionspostfachs studienbuero.bewegwiss@uni-hamburg.de. Die Abschlussarbeit muss bis spätestens 23:59 Uhr des letzten Abgabetages im Funktionspostfach eingegangen sein. Es muss kein elektronisches Speichermedium und auch kein gedrucktes Exemplar mehr eingereicht werden! Soll ein Exemplar in der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden, dann reichen Sie bitte ein gedrucktes Exemplar beim Studien- und Prüfungsbüro ein. Hierfür muss eine entsprechende unterschriebene Einverständniserklärung fest in die Arbeit eingebunden werden. Der Text der Erklärung lautet hierbei wie folgt:
"Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Arbeit im Bibliothekssystem der Universität Hamburg aufgestellt und durch Katalogisierung in regionalen und überregionalen Katalogen nachgewiesen wird."
Mündliche Prüfung
Die mündliche Abschlussprüfung wird in einem zu den Studienschwerpunkten und zur Masterarbeit passenden Themenbereich abgelegt. Sie vereinbaren mit ihren Betreuern einen Termin und werden von diesen zu der mündliche Abschlussprüfung im Studienbüro angemeldet.
Zeugnis
Über die bestandene Masterprüfung wird nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung ein Zeugnis ausgestellt. Um Verzögerungen beim Erstellen Ihrer Abschlussdokumente zu vermeiden, bitten wir Sie um eine Benachrichtigung an das Studien- und Prüfungsbüro, sobald Sie alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben. Das kann gerne formlos per E-Mail geschehen. Das Erstellen der Zeugnisunterlagen kann bis zu vier Wochen dauern - je nach Auftragslage und Erreichbarkeit der Unterschriftenberechtigten. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind.