Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Hier finden Sie Informationen im Kontext von Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen.
Allgemeine Informationen Lehrveranstaltungen
Was Sie über Module, Lehrveranstaltungen und Prüfungen wissen sollten...
Nachteilsausgleich, Härtefälle, Spitzensportler:innen
- Alle Informationen zu Sonderanträgen (Nachteilsausgleich, Härtefälle, Spitzensportler:innen) finden Sie unter den "Allgemeinen Studieninformationen" auf den Seiten des Studienbüro.
Fernbleiben von einer Modulprüfung
- Bitte informieren Sie das Prüfungsbüro und Ihre Prüfer vor Prüfungsbeginn über Ihr Fehlen.
- Eine Krankmeldung gilt nur für Modulprüfungen. Bei krankheitsbedingtem Fehlen in Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte direkt an die Lehrenden.
- Reichen Sie das ausgefüllte Krankmeldeformular innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Krankheit im Studien- und Prüfungsbüro per Email ein. Die Prüfungsunfähigkeit muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Sie können das Attest und das ausgefüllte Formular auch per Post schicken oder in den Briefkasten des Studienbüros einwerfen, er wird täglich geleert.
- Zur Wiederholungsklausur müssen Sie sich in STiNE selbstständig anmelden!
Schlüsselkompetenzen im Rahmen des Studiums der Bewegungswissenschaften
CDL/Wahlbereich
Veranstaltungen im Breich Crossdisciplinary Learning (BA) und im freien Wahlbereich (MA) werden gesondert in STiNE ausgewiesen. Veranstaltungen, die zum Bewegungswissenschaft-Curriculum gehören, sind nicht für den freien Wahlbereich geöffnet.
Einen Überblick über den Bereich Crossdisciplinary Learning (CDL) finden Sie hier.
Regelhaft sind Veranstaltungen im Breich Crossdisciplinary Learning (CDL) bzw. imfreien Wahlbereich unbenotet. Der Umfang der Prüfung entscheidet über die gesamte Anzahl der Leistungspunkte. Für die aktive Mitarbeit werden 2 Leistungspunkte vergeben. Der Arbeitsumfang der Prüfungsleistung kann individuell mit dem Verantwortlichen verabredet werden. Ab 4 Leistungspunkten ist die Notenvergabe und der Eintrag in STiNE möglich.
Die Entscheidung, ob an einer Prüfung teilgenommen wird oder nicht, muss bis 14 Tage vor der Prüfung getroffen und selbstständig durch die Studierenden über eine An- bzw. Abmeldung in STiNE bestätigt werden. Mit Eintrag auf die Prüfungsliste und nicht erfolgter Abmeldung besteht Prüfungspflicht. Es gilt das Verbesserungsverbot, d.h. wenn der erste Versuch bestanden wurde, darf die Prüfung zwecks einer Verbesserung des Ergebnisses nicht erneut abgelegt werden. Wenn die Leistung schlechter als 4,0 ist, können bis zu 2 weitere Prüfungsversuche während des Studienverlaufs erfolgen. Auch hierfür gilt das An- und Abmeldeprinzip über STiNE. Solange die Prüfung nicht erfolgreich abgelegt wurde, erfolgt kein Eintrag der Leistungspunkte. Ein nachträglicher Verzicht auf die bereits abgelegte Prüfungsleistung ist nicht möglich.
Leistungspunkte, die nicht automatisch über STiNE im Leistungskonto gutgeschrieben werden, müssen von den Veranstaltenden (Präsenzteilnahme, Studien- und Prüfungsleistungen, Bewertung, erworbene LP) bescheinigt und mit Stempel des Fachbereichs versehen werden. Das Studien- und Prüfungsbüro des jeweiligen Hauptfaches trägt dann nach Vorlage des Scheins die Leistung im Leistungskonto ein.
Es können maximal 24 Leistungspunkte im freien Wahlbereich im Leistungskonto aufgenommen werden.
Modul- und Abschlussprüfungen
(Stand: 19.05.2022)
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Regelungen zur Prüfungsgestaltung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Studienbüro. Detailliertere Informationen können Sie in Ihrer Prüfungsordnung (PO) und den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) online finden.
Anmeldung zu oder Abmeldung von Prüfungen
Die Anmeldung zur Modulprüfung ist nach Ablauf der Anmeldefrist verbindlich. Die An- und Abmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
Laut Prüfungsordnung dürfen Studierende nur an Modulprüfungen teilnehmen, wenn Sie sich bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin im STiNE angemeldet haben. Sollten Studierende nicht an einer Prüfung teilnehmen wollen, dann muss die Abmeldung bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin im STiNE vorgenommen werden. Ohne Abmeldung gilt eine Prüfung auch ohne Teilnahme als Fehlversuch/durchgefallen.
Zum ersten Prüfungstermin erfolgt die Anmeldung i.d.R. mit der Anmeldung zum Modul oder zur entsprechenden Veranstaltung, in der die Prüfung abgelegt wird. Sollte bei der Anmeldung ausgewählt werden, dass die Prüfung an einem „Termin in einem späteren Semester“ abgelegt werden soll, liegt keine Anmeldung vor. Eine Anmeldung muss in dem Fall selbstständig vorgenommen werden.
Für die Teilnahme an Zweitterminen muss immer eine selbstständige Anmeldung im STiNE vorgenommen werden. Nach einem nicht bestandenen Prüfungsversuch (Krankheit/Fehlen/durchgefallen) erfolgt keine automatsiche Anmeldung für einen weiteren Prüfungstermin.
Auch für fachpraktische Prüfungen muss eine Prüfungsanmeldung im STiNE vorliegen. Über Olat erfolgt die Anmeldung zu einem konkreten Prüfungstermin, diese alleine ist nicht ausreichend für eine Prüfungsteilnahme.
Fachpraxis
Allgemeine Fachpraxisregelungen
Informationsblatt Studierende der BW über Fachpraxisregelungen
Bitte prüfen Sie immer, ob Sie im Stine zur Prüfung angemeldet sind. Die Anmeldung zu den konkreten Prüfungsterminen erfolgt in Abstimmung mit den Lehrenden über Olat.
Die Anmeldung im Stine ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen. Die Anmeldung dient der terminlichen Koordination. Eine Anmeldung in Olat ohne eine vorliegende prüfungsanmeldung im Stine berechtigt nicht zur Prüfungsteilnahme.
Prüfungstermine Fachpraxis
- Übersicht der Prüfungstermine Fachpraxis (Fachausbildungen und Vertiefungen)
Prüfer:innen für Abschlussarbeiten
Prüfungsberechtigte in Abschlussarbeiten:
- Für die Studiengänge B.A., M.A. sowie M.Ed. gilt:
Eine Prüferin bzw. ein Prüfer muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen (Professorin) und Hochschullehrer (Professor) stammen bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Der/die weitere Prüfende (erste/r oder zweite/r Gutachter/in) kann aus den angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen des Instituts für Bewegungswissenschaft ausgewählt werden (ausgenommen sind Lehrbeauftragte). - Für die Studiengänge mit dem Abschluss B.Ed. gilt:
Beide prüfenden Personen müssen aus dem Kreis der Prüfungsberechtigten sein. D.h. beide Personen können wissenschaftliche Mitarbeitern/innen des Instituts für Bewegungswissenschaft sein (ausgenommen sind Lehrbeauftragte). Das eine Prüferin bzw. ein Prüfer der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angehört, ist möglich aber nicht notwendig.
Auf schriftlich begründeten Antrag können auch Lehrbeauftragte, emeritierte oder Professor:innen in Ruhestand sowie weitere externe Gutachter:innen zu Prüfer:innen bestellt werden. Vorausgesetzt das Thema der Abschlussarbeit ist passend zu deren Fachgebiet.
Wenn Sie Fragen zu der Prüfungsberechtigung von konkreten Personen haben, wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an das Studienbüro.
Umgang mit generativer KI
Hier finden Sie Hinweise zur Nutzung von generativer KI
Prüfungsausschüsse
Modulbeauftragte für alle Studiengänge
- Übersicht über alle Modulverantwortlichen der Bewegungswissenschaft