Formularschrank
Liebe Studierende,
hier finden Sie sämtliche Anträge und Formulare des StuPs der Bewegungswissenschaft. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente stets unterschrieben und im Original im StuP einzureichen sind.
ACHTUNG: Ab sofort reichen Sie bitte Ihre Unterlagen ausschließlich digital ein. Schicken Sie bitte alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben als Scan oder als Foto per E-Mail an das Studienbüro (studienbuero.bewegwiss"AT"uni-hamburg.de). Dokumente in Papierform können nicht mehr bearbeitet werden.
Formulare für die Bachelor- und Masterstudiengänge
Abschlussmodul
B.A. Bewegungswissenschaft (neue Studienordnung ab WS 12/13)
B.A. Bewegungswissenschaft (alte Studienordnung ab WS 07/08 bis WS 12/13)
- Anmeldeformular Abschlussmodul BW-H (Bachelorarbeit)
- Anmeldung zur mdl. Prüfung im Abschlussmodul (mündliche Prüfung)
M.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft (alte Studienordnung ab WS 10/11 bis WS 15/16)
- Anmeldeformular Abschlussmodul MA-5 (mit Masterarbeit)
- Anmeldeformular Abschlussmodul MA-5
- Anmeldung zur mdl. Prüfung im Abschlussmodul (mündliche Prüfung)
- Einverständniserklärung für die Veröffentlichung der Masterarbeit
M.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft (neue Studienordnung ab WS 15/16)
Anerkennung
Für Leistungen aus dem Inland, die im Bachelor (B.A.) angerechnet werden sollen, füllen Sie bitte das Antragsformular B.A. aus.
Für Leistungen aus dem Inland, die im Master (M.A.) angerechnet werden sollen, füllen Sie bitte das Antragsformular M.A. aus.
Studierende von Lehramtsstudiengängen (Sport und Gesundheitswissenschaften) füllen bitte das vom ZPLA bereitgestellte Antragsformular aus.
Prozess
- Es können ganze (abgeschlossene) Module oder einzelne Lehrveranstaltungen anerkannt werden. Für eine Anerkennung müssen die erworbenen Kompetenzen den Kompetenzen der Veranstaltung entsprechen, für die eine Anrechnung erfolgen sollen. Informationen dazu sind in den Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Studiengangs zu finden (zu beachten sind die "Qualifiaktionsziele" und "Inhalte" für die jeweiligen Module). Die Fachspezifischen Bestimmungen sind unter den jeweiligen Studiengängen unter dem Reiter "Rechtliche Grundlagen" zu finden.
- Der Antrag wird mit entsprechenden Nachweisen (Modulbeschreibung der absolvierten Leistung und entsprechender Leistungsnachweis/ToR) zur förmlichen Prüfung im Studienbüro eingereicht. Dazu bitte das Kontaktformular und den Betreff „Anerkennung von (externen) Leistungen“ nutzen.
- Nach der förmlichen Prüfung durch das Studienbüro, wird der Antrag von der studierenden Person zur inhaltlichen Prüfung an die modulverantwortliche(n) Person(en) weitergereicht (Übersichten zu den jeweiligen Modulbeauftragten finden Sie unter dem Menüpunkt "Lehrveranstaltungen und Prüfungen")
- Wurde die inhaltliche Passung durch die jeweilige modulverantwortliche Person bestätigt, wird der Antrag erneut beim Studienbüro eingereicht, wo die Anerkennung in Stine hinterlegt werden.
Studierende des B.A. oder M.A. bitten wir alle anzuerkennenden Leistungen gebündelt auf einem Formular einzureichen und von stückweisen Anerkennungen mit mehreren Formularen abzusehen. Studierende von Lehramtsstudiengängen nutzen für jedes Modul ein Antragsformular des ZPLA. Bei mehreren Antragsformularen bitten wir um die gebündelte Zusendung der Formulare.
Für Anträge auf Anerkennungen von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, füllen Sie bitte den Onlineanerkennungsantrag aus. Sie finden diesen in ihrem STiNE-Account unter >Studium >Studiumsverwaltung >Anträge >„V Fak. PB –Antrag auf Anerkennung von Leistungen“
Krankmeldung / Unfallanzeige
B.A./M.A. Bewegungswissenschaft
- Krankmeldung (Fernbleiben bei Modulprüfungen)
Lehramtsstudierende mit Teilstudiengang Sport müssen sich bei Fernbleiben von Modulprüfungen beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) krankmelden.
Alle Studiengänge
- Unfallanzeige Studierende füllen die Formblätter aus, unterschreiben diese und geben sie im Anschluss bei Andrea Herzog (Geschäftszimmer Fakultät PB) ab.
Vorziehen von Veranstaltungen
Das Vorziehen von Lehrveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs (z.B. im Bachelor oder im Master) ist ohne Formular möglich, sofern genügend Plätze in der jeweiligen Lehrveranstaltungen vorhanden sind.
Studierende im Bachelor haben grundsätzlich keinen Anspruch auf vorzeitige Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Masterstudiums. Dies ist nur möglich, wenn ausreichend Plätze für Studierende vorhanden sind, für die die Belegung laut Studienplan verpflichtend ist und darüber hinaus weitere freie Plätze verfügbar sind. Die Teilnahme ist mit der dozierenden Person zuvor abzustimmen.
Bachelorstudierende, die Veranstaltungen aus dem Master belegen, werden für diese NICHT in STiNE eingebucht. Der Nachweis der erbrachten Leistungen erfolgt ausschließlich über die Teilnahmebescheinigung. Die Aufbewahrung der Teilnahmebescheinigung liegt in der Verantwortung der studierenden Person.
Die studierende Person kann die Teilnahmebescheinigung beim Studienbüro einreichen, sobald sie für einen entsprechenden Masterstudiengang am Institut für Bewegungswissenschaft immatrikuliert ist. Eine vorzeitige Einreichung oder Verwahrung der Bescheinigung durch das Studienbüro ist NICHT möglich.
Erbrachte Leistungen in Masterveranstaltungen können NICHT im Bachelor anerkannt werden.
- Teilnahmebescheinigung - Vorziehen von Veranstaltungen (Bescheinigung für erbrachte Leistungen im Master)