FAQ
Veranstaltungsanmeldung in STiNE
Nutzen Sie die Ummelde- und Korrekturphase in STiNE für die Restplatzvergabe bzw. das Ummelden von Veranstaltungsplätzen:
Sie wollen eine Veranstaltung wechseln/in eine Veranstaltung aufgenommen werden?
- Gehen Sie zum ersten Veranstaltungstermin.
- Wenn ein Platz für Sie zur Verfügung steht, lassen Sie sich auf die Teilnehmerliste setzen.
- Melden Sie sich bis zur 2. Sitzung in STiNE an.
- Das Vorziehen von Veranstaltungen ist nur bei vorhandenen Restplätzen möglich; dazu müssen Sie einen Antrag auf "Vorziehen von Leistungen" an das Studienbüro geben.
- Studierende, die sich während der Korrekturphase ohne Absprache mit den Lehrenden zur Veranstaltung anmelden, haben keinen Anspruch auf Teilnahme.
Sie wollen sich bei einer Veranstaltung abmelden?
- Wenn Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, melden Sie sich unbedingt selbst in STiNE im Rahmen der Ummelde- und Korrekturphase ab, damit andere Studierende nachrücken können! Das Studien- und Prüfungsbüro darf Sie nicht abmelden.
Sie haben in diesem Semester keinen Teilnehmerplatz in einer Veranstaltung erhalten?
- Oft werden Alternativ-Veranstaltungen angeboten, bitte prüfen Sie, ob Sie an einem der anderen Veranstaltungstermine Zeit haben und melden sich in der Ummelde- und Korrekturphase selbständig in STiNE dafür an.
- Ggf. setzen Sie sich mit dem Lehrenden in Verbindung, ob noch ein Teilnehmerplatz für Sie zur Verfügung steht.
- Eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen finden Sie online im Vorlesungsverzeichnis der Bewegungswissenschaft.
Anerkennungen von Studienleistungen
Leistungen aus einem früheren Studium werden auf Antrag und bei vorliegender Äquivalenz zu den im bewegungswissenschaftlichen Studium geforderten Kenntnissen und Fähigkeiten anerkannt. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss für den jeweiligen Studiengang.
Für Anträge auf Anerkennungen bereits erbrachter Studienleistungen füllen Sie bitte den Onlineanerkennungsantrag aus. Sie finden diesen in ihrem STiNE-Account unter >Studium >Studiumsverwaltung >„V Fak. PB –Antrag auf Anerkennung von Leistungen“.
Übersichten zu den jeweiligen Modulbeauftragten finden Sie unter dem Menüpunkt "Modulübersichten und Modulverantwortliche für Onlineanerkennungsanträge". Der Antrag auf Anerkennung muss zunächst beim Studien- und Prüfungsbüro eingereicht werden.
Wichtige Informationen über den Ablauf bei der Anerkennung von Leistungen aus dem In- und Ausland entnehmen Sie bitte der Anleitung für den Anerkennungsprozess.Ablehnungen durch fehlerhafte Wahl von Veranstaltungen
Als Ergebnis der letzten Wahlphase hat sich gezeigt, dass etliche Ablehnungen von Anmeldungen auf einem falschen Wahlverhalten basieren. Häufig wurden mehrere Veranstaltungen zu einem Baustein ausgewählt.
Wichtig ist immer nur eine Veranstaltung pro Baustein zu wählen. Weitere Veranstaltungen müssen immer über einen neuen Baustein ausgewählt werden, da sonst alle danach gewählten Veranstaltungen abgelehnt werden!
Wenn in Modulen noch restliche Veranstaltungen fehlen, schauen Sie vorab in STiNE, welche Bausteine bereits belegt und welche noch frei sind.
Das gilt z.B. für die Wahl von Fachausbildungen im Modul BA-6/LA-8 und für die Vertiefungen im Modul BA-7/LA-10, im Modul BA-4, im ABK Bereich und den Master-Modulen MA15-3/4, MA15-LA-2/3.
Wenn Sie Ablehnungen zu Veranstaltungen mit Restplätzen erhalten haben, können Sie sich in der Korrekturphase von den betreffenden Veranstaltungen abmelden und erneut auf einen für Sie freien Baustein anmelden. Dann erhalten Sie i.d.R. eine Direktzusage.
Gebühren für Beglaubigung einer Zweitschrift oder Ersatzurkunde
Diplom/Urkunde | 10,00€ |
Bachelor/Master Urkunde und Zeugnis oder Transcript of Records | 25,00€ |
Bachelor/Master Urkunde, Zeugnis und Transcript of Records | 40,00€ |
Wenn die Unterlagen postalisch zugesendet werden sollen, entstehen zusätzlich Versandkosten von 3,45 €.
Leistungspunkte im freien Wahlbereich
Schwangere und stillende Studierende
Damit die Universität Hamburg die notwendigen Schritte für Ihren Mutterschutz unternehmen kann, ist sie darauf angewiesen, dass Sie als schwangere oder stillende Studierende die Universität Hamburg über Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung bzw. die Stillzeit möglichst frühzeitig informieren.
Zuständig für die Entgegennahme der Meldung Ihrer Schwangerschaft oder Stillzeit ist das Studienbüro Ihres Hauptfaches. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienbüro werden mit Ihnen gemeinsam die Regelungen des Mutterschutzes besprechen und eine so genannte Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Sollten Sie Studierende mit dem Hauptfach Bewegungswissenschaft sein, so wenden Sie sich bitte an stella.onken@uni-hamburg.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Familienbüro.
Bitte beachten Sie auch die Handreichungen des Referats 31 (Nr. 16 und 17.)
Wichtig: sollten Sie nach Eintritt der Zeit des Mutterschutzes noch Lehrveranstaltungen und Prüfungen wahrnehmen wollen, so ist dies schriftlich im Studienbüro Ihres Hauptfaches anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass hiermit der Mutterschutz aufgehoben ist.
BAföG
Studierende der Bewegungswissenschaft können die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG im Studien- und Prüfungsbüro Bewegungswissenschaft beantragen. Dafür reichen Sie das mit den persönlichen Daten ausgefüllte BAföG-Formblatt 5 im Studienbüro ein. Wichtig ist die Angabe für welches Semester die Bescheinigung benötigt wird. Vom Prüfungsbüro wird der Antrag an den Unterschriftenberechtigten weitergeleitet. Die Bescheinigung kann anschließend wieder im Studienbüro abgeholt werden. Die Studierenden werden entsprechend benachrichtigt.
Lehramtsstudierende mit dem Unterrichtsfach Sport wenden sich für BAföG-Bescheinigungen bitte an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) in der Bogenallee 11.