Zulassung
Liebe Bewerberinnen und Bewerber,
für das Studium sind neben der Hochschulzugangsberechtigung noch weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Zugangssatzung der Fakultät.
Bachelor (Haupt- und Nebenfach)
- ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein über mindestens 9 LE in Präsenz)
- Deutsches Schwimmabzeichen (DSA) in Gold oder höherwertiger Nachweis (Abzeichen der Rettungsschwimmausbildung)
- Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2
Bachelor (Lehramt)
- ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein über mindestens 9 LE in Präsenz)
- Deutsches Schwimmabzeichen (DSA) in Gold oder höherwertiger Nachweis (Abzeichen der Rettungsschwimmausbildung)
- Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2
- Self Assessment für Lehramtsstudiengänge
- Für Lehramt an beruflichen Schulen: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der gewünschten Fachrichtung oder die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen, i.d.R. vor dem Studium abzuleistenden betrieblichen Praktikums.
Master (M.A.)
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Studiengang Bewegungs- bzw. Sportwissenschaft an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 70 LP in Lehrveranstaltungen, die dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Bewegungs- bzw. Sportwissenschaft vergleichbar sind, nachgewiesen werden. Diese 70 LP müssen aus den Bereichen der Pflichtmodule BW-BA-1 bis BW-BA-8 stammen. Weitere Infos bitte der Zugangssatzung entnehmen.
Master (Lehramt)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber oder höherwertiger Nachweis
- Ein erfolgreich abgeschlossener Bachelor-Teilstudiengang Sport innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 70 LP in Lehrveranstaltungen, die dem Curriculum des Bachelor- Teilstudiengangs Sport vergleichbar sind, nachgewiesen werden. Diese 70 LP müssen aus den Bereichen der Pflichtmodule BW-BA-1 bis BW-BA-8 stammen. . Weitere Infos bitte der Zugangssatzung entnehmen.
weitere Hinweise:
- Eine Zulassung in höhere Fachsemester ist nicht möglich. Wird ein Studienortwechsel angestrebt, besteht die Möglichkeit sich für das erste Fachsemester zu bewerben. Nach einer erfolgreichen Immatrikulation können einschlägige Leistungen anerkannt werden. Die Prüfung von Leistungen auf Anerkennung kann erst nach der Immatrikulation erfolgen. Bitte sehen sie von Anfragen zu Vorprüfungen ab.
- Ausländischer Erster-Hilfe-Schein: Ausländische Nachweise müssen als äquivalent bescheinigt werden bzw. muss auf Basis der Äquivalenz ein deutscher Erste-Hilfe-Nachweis ausgestellt werden. Die Bescheinigung der Äquivalenz bzw. die Ausstellung eines deutschen Nachweises erfolgt durch die entsprechenden Träger, die eine Ausbildung in Erste-Hilfe anbieten (u.a. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund).
- Ausländisches Schwimmabzeichen: Ausländische Nachweise müssen als äquivalent bescheinigt werden bzw. muss auf Basis der Äquivalenz ein deutsches (Rettungs-)Schwimmabzeichen ausgestellt werden. Die Bescheinigung der Äquivalenz bzw. die Ausstellung eines deutschen Abzeichens erfolgt durch die entsprechenden Träger, die eine Schwimmausbildung anbieten (i.d.R. DLRG). Die International Life Saving Federation hat für viele Länder Äquivalenztabellen veröffentlicht, die als Orientierungshilfe genutzt werden können. Die Tabellen stellen eine Orientierungshilfe dar, welche Nachweise zu den DRSA als äquivalent betrachtet werden. Die Bescheinigung der Äquivalenz muss durch einen deutschen Träger erfolgen. Die Einreichung eines ausländischen Nachweises mit Verweis auf die Äquivalenztabelle ist im Bewerbungsprozess nicht ausreichend.