Zulassung
Liebe Bewerberinnen und Bewerber,
für das Studium sind neben der Hochschulzugangsberechtigung noch weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Zugangssatzung der Fakultät.
Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen befinden sich aktuell in einem Anpassungsprozess. Die nachfolgend aufgeführten Zugangsvoraussetzungen sollen für den Studienbeginn zum Wintersemester 24/25 greifen. Sie gelten vorbehaltlich der Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger.
Bachelor (Haupt- und Nebenfach)
- ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein)
- Deutsches Schwimmabzeichen (DSA) in Gold
- Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2
Bachelor (Lehramt)
- ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein)
- Deutsches Schwimmabzeichen (DSA) in Gold
- Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2
- Self Assessment für Lehramtsstudiengänge
- Für Lehramt an beruflichen Schulen: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der gewünschten Fachrichtung oder die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen, i.d.R. vor dem Studium abzuleistenden betrieblichen Praktikums.
Master (M.A.)
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Studiengang Bewegungs- bzw. Sportwissenschaft an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 70 LP in Lehrveranstaltungen, die dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Bewegungs- bzw. Sportwissenschaft vergleichbar sind, nachgewiesen werden. Diese 70 LP müssen aus den Bereichen der Pflichtmodule BW-BA-1 bis BW-BA-8 stammen. Weitere Infos bitte der Zugangssatzung entnehmen.
Master (Lehramt)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber
- Ein erfolgreich abgeschlossener Bachelor-Teilstudiengang Sport innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 70 LP in Lehrveranstaltungen, die dem Curriculum des Bachelor- Teilstudiengangs Sport vergleichbar sind, nachgewiesen werden. Diese 70 LP müssen aus den Bereichen der Pflichtmodule BW-BA-1 bis BW-BA-8 stammen. . Weitere Infos bitte der Zugangssatzung entnehmen.