Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Allgemeine Informationen
An- und Abmeldefristen bei Modulprüfungen
Die Anmeldung zur Modulprüfung ist nach Ablauf der Anmeldefrist verbindlich. Die An- und Abmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
Was Sie über Module, Lehrveranstaltungen und Prüfungen wissen sollten...
- Information für Prüfungsteilnehmende (Studierende) über Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (PDF)
- Infoblatt für Studierende BW Sport (PDF)
- Hinweise zu Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten (PDF)
- Infoblatt Studierende Fachpraxisregelungen (PDF)
- Organisatorisches zur Modulübergreifenden Prüfung LA-3 LA-4 LA-5 (PDF)
- Prüfungsrechtlicher Umgang mit (Bau-)Lärm während einer Prüfung (PDF)
Prüfer:innen für Abschlussarbeiten
Prüfungsberechtigte in Abschlussarbeiten:
Eine Prüferin bzw. ein Prüfer muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Der/die weitere Prüfende (erste/r oder zweite/r Gutachter/in) kann aus den angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen des Instituts für Bewegungswissenschaft ausgewählt werden (ausgenommen sind Lehrbeauftragte).
Auf schriftlichen begründeten Antrag können auch Lehrbeauftragte, emeritierte oder Professor:innen in Ruhestand sowie weitere externe Gutachter:innen zu Prüfer:innen bestellt werden. Vorausgesetzt das Thema der Abschlussarbeit ist passend zu deren Fachgebiet.
Wenn Sie Fragen zu der Prüfungsberechtigung von konkreten Personen haben, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Krankmeldung
- Bitte informieren Sie das Prüfungsbüro und Ihre Prüfer vor Prüfungsbeginn über Ihr Fehlen.
- Reichen Sie das ausgefüllte Krankmeldeformular innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Krankheit im Studien- und Prüfungsbüro per Email ein. Die Prüfungsunfähigkeit muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Sie können das Attest und das ausgefüllte Formular auch per Post schicken oder in den Briefkasten des Studienbüros einwerfen, er wird täglich geleert.
- Zur Wiederholungsklausur müssen Sie sich in STiNE selbstständig anmelden!
- Die Krankmeldung gilt nur für Modulprüfungen. Bei krankheitsbedingtem Fehlen in Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte direkt an die Lehrenden.
Wahlbereich
Veranstaltungen im freien Wahlbereich werden gesondert in STiNE ausgewiesen. Veranstaltungen, die zum Bewegungswissenschaft-Curriculum gehören, sind nicht für den freien Wahlbereich geöffnet.
Regelhaft sind diese Veranstaltungen im freien Wahlbereich unbenotet. Der Umfang der Prüfung entscheidet über die gesamte Anzahl der Leistungspunkte. Für die aktive Mitarbeit werden 2 Leistungspunkte vergeben. Der Arbeitsumfang der Prüfungsleistung kann individuell mit dem Verantwortlichen verabredet werden. Ab 4 Leistungspunkten ist die Notenvergabe und der Eintrag in STiNE möglich.
Die Entscheidung, ob an einer Prüfung teilgenommen wird oder nicht, muss bis 14 Tage vor der Prüfung getroffen und selbstständig durch die Studierenden über eine An- bzw. Abmeldung in STiNE bestätigt werden. Mit Eintrag auf die Prüfungsliste und nicht erfolgter Abmeldung besteht Prüfungspflicht. Es gilt das Verbesserungsverbot, d.h. wenn der erste Versuch bestanden wurde, darf die Prüfung zwecks einer Verbesserung des Ergebnisses nicht erneut abgelegt werden. Wenn die Leistung schlechter als 4,0 ist, können bis zu 2 weitere Prüfungsversuche während des Studienverlaufs erfolgen. Auch hierfür gilt das An- und Abmeldeprinzip über STiNE. Solange die Prüfung nicht erfolgreich abgelegt wurde, erfolgt kein Eintrag der Leistungspunkte. Ein nachträglicher Verzicht auf die bereits abgelegte Prüfungsleistung ist nicht möglich.
Leistungspunkte, die nicht automatisch über STiNE im Leistungskonto gutgeschrieben werden, müssen von den Veranstaltenden (Präsenzteilnahme, Studien- und Prüfungsleistungen, Bewertung, erworbene LP) bescheinigt und mit Stempel des Fachbereichs versehen werden. Das Studien- und Prüfungsbüro des jeweiligen Hauptfaches trägt dann nach Vorlage des Scheins die Leistung im Leistungskonto ein.
Es können maximal 24 Leistungspunkte im freien Wahlbereich im Leistungskonto aufgenommen werden.
Modulbeauftragte
Übersicht aller Modulverantwortlichen der Bewegungswissenschaft
Modulprüfungen
Bachelor Theorieveranstaltungen
Alle Studierenden entscheiden grundsätzlich selbst, wann sie an Modulprüfungen in der Bewegungswissenschaft/Sport teilnehmen. Achtung: Mit der Anmeldung zum Modul bzw. zur Vorlesung erfolgt in der Regel automatisch die Anmeldung zum ersten Modulprüfungstermin. Sollte eine Anmeldung zu einer Prüfung, an der Sie nicht teilnehmen möchten, in STiNE vorliegen, müssen Sie sich bis spätestens 14 Tage vor der Prüfung davon abmelden. Bei An-und Abmeldeschwierigkeiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Studienbüro.
Hinweis zur modulübergreifenden Portfolioprüfung im Lehramt Gym (Module LA-3, LA-4, LA-5):
- Für die modulübergreifende Prüfung (Portfolioprüfung) gelten folgende Prüfungskriterien und -anforderungen (PDF).
Master Theorieveranstaltungen
Gilt für die Module BW-MA15-1, BW-MA15-3, BW-MA15-4
Die Studierenden im Master Bewegungs- und Sportwissenschaft (Start ab WiSe 2015/16) besuchen Profilierungsseminare mit der Ausrichtung „Gesundheit und Leistung“ oder „Kultur und Medien“. Die Studierenden wählen pro Modul ein Thema und eine:n Prüfer:in für ihre Modulprüfung (Hausarbeit). Die Prüfer:innen sollen aus allen angebotenen Seminaren kommen, so dass jede:r Prüfer:in 5-6 Studierende je Seminar betreut.
Die Anmeldung zur Modulprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren und der Prüfung.
Der:die Studierende entscheidet, welcher Prüfungstermin wahrgenommen wird. Dieses wird vorab mit der:dem Prüfer:in besprochen und anschließend über die selbständige An-/Abmeldung der Studierenden zum jeweiligen Prüfungstermin in STiNE dokumentiert. Die Studierenden finden ihre STiNE Prüfungsanmeldungen in dem Semester zu dem der Studienplan die Modulprüfung vorsieht. Das gilt auch, wenn die Prüfung früher erbracht wird.
Anmeldungen zu späteren Terminen (gilt auch für Wiederholungen) müssen vom Studierenden selbst in STiNE vorgenommen werden. Dazu muss zunächst die Abmeldung vom 1. Termin erfolgen.
Ein Modul wird erst abgeschlossen, wenn alle Seminare des Moduls erfolgreich besucht und die Hausarbeit mit bestanden bewertet wurden.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen soll unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach der Prüfung erfolgen. Die Bewertung wird erst wirksam, wenn die Note in STiNE durch den:die Prüfer:in eingetragen und freigegeben wurde.
Fachpraxis
Allgemeine Fachpraxisregelungen
Informationsblatt Studierende der BW über Fachpraxisregelungen
Gilt für die Module BA-5, BA-6, LA-8, LA-7, LA-9 (PriSe; LAS; LAB)
In STiNE genügt die Anmeldung zum entsprechenden Modul und die Bestätigung der automatischen Prüfungsanmeldung (ohne konkreten Prüfungstermin). Die Anmeldung zu einem konkreten Prüfungstermin erfolgt über die Lehrenden. Diese hängen für jede Modulprüfung Listen aus, in die Sie sich bitte mit Modulprüfungswunsch in der jeweiligen Fachrichtung eintragen.
Gilt für die Module BA-7, LA-10, LA-9 (Gym)
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt in der Regel automatisch die Anmeldung zum ersten Modulprüfungstermin. Bitte überprüfen Sie Ihr STiNE Konto deshalb auf vorliegende Modulprüfungsanmeldungen! Sie müssen sich gemäß der Prüfungsordnung bis spätestens 14 Tage vor der Prüfung in STiNE zum Prüfungstermin an- bzw. abgemeldet haben. Unentschuldigtes Fehlen an einer Prüfung wird mit einer 5,0 eingetragen. Wer ohne Anmeldung an Prüfungen teilnehmen will hat keinen Prüfungsanspruch.
• Rollen & Gleiten
• Rückschlagspiele
• Zielschussspiele
• Athletische Gymnastik
• Leichtathletik
• Leichtathletik Vertiefung
• Kämpfen
• Tanz
• Tanz Vertiefung
• Turnen (Fachausbildung und Vertiefung)
• Kanu
• Rudern
• Segeln
• Schwimmen
• Schwimmen Vertiefung