Lehramt Unterrichtsfach Sport (Bachelor)
Das Lehramtsstudium im Fach Sport wird sowohl vom Institut für Bewegungswissenschaft gestaltet (fachwissenschaftlicher Anteil), als auch vom Arbeitsbereich Bewegung, Spiel und Sport der Fakultät Erziehungswissenschaft (fachdidaktischer Anteil).
Informationen zu Letzterem finden sich hier.
Studienziel (fachwissenschaftlicher Anteil)
Der Teilstudiengang Sport für das Lehramt vermittelt die theoretischen und methodischen Grundlagen der Bewegungswissenschaft sowie theoretische, praktische und berufsfeldbezogene Fachkenntnisse und Handlungskompetenzen.
Das Studium soll dazu beitragen, grundlegende Kenntnisse, Reflexions- und Handlungskompetenzen in Bezug auf die folgenden Bereiche zu entwickeln:
- Die Entwicklung und pädagogische Bedeutung der menschlichen Bewegung
- Das Lernen, Üben und Trainieren der menschlichen Bewegung
- Die biologischen Grundlagen des Sich Bewegens
- Die Gesellschaftlichkeit und geschichtliche Gebundenheit der menschlichen Bewegung und Bewegungskultur
- Die schulisch relevanten Bewegungsfelder und Sportarten
Hinweis: An der Universität Hamburg werden Fächerkombinationen anhand eines Zeitfenstermodells geplant um Überschneidungen so gering wie möglich zu halten. Bei einer Fächerkombination aus Sport und einem der Fächer Chemie, Religion oder Musik, lassen sich Überschneidungen von Lehrveranstaltungen leider ncht komplett verhindern.
Informationen und Ansprechpersonen zum Zeitfenstermodell finden Sie hier.
Anfragen bei Überschneidungen können hier eingebracht werden.
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Für das Unterrichtsfach Sport in einem Lehramtsstudiengang bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die Eignungsprüfung als Zugangsvoraussetzung wird zum Studienbeginn im Wintersemester 2023/24 ausgesetzt.
Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen erbracht werden (vorbehaltlich der Veröffnetlichung im amtlichen Anzeiger):
- a. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
- b. eine ärztliche Bescheinigung, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
- c. Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
- d. Nachweis der Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen "DSA" in Gold)
Die Nachweise sind zur Immatrikulation in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Der Nachweis b) darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt jeweils der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres) zum Studiengang.