Studienorganisation
Hier finden Sie studiengangspezifische Informationen zur Studienorganisation.
Allgemeine Informationen zur Studienorganisation finden auf den Seiten des Studienbüro.
Aufbau und Verlauf Master Lehramt Sport
Studienpläne ab 2023/24
- Lehramt Sek I/Sek II (PDF)
- Lehramt Sonderpädagogik (PDF)
- Lehramt Berufliche Schulen (PDF)
- Lehramt Grundschulen (PDF)
Studienpläne ab WS 15/16
- Lehramt an Gymnasien 1. Unterrichtsfach (M.Ed.) (PDF- nicht barrierefrei)
- Lehramt an Gymnasien 2. Unterrichtsfach (M.Ed.) (PDF- nicht barrierefrei)
- Lehramt für Sonderpädagogik (M.Ed.) (PDF- nicht barrierefrei)
- Lehramt an Beruflichen Schulen (M.Ed.) (PDF- nicht barrierefrei)
- Lehramt Primar- und Sekundarstufe 1. Unterrichtsfach (M.Ed.) (PDF- nicht barrierefrei)
- Lehramt Primar- und Sekundarstufe 2. Unterrichtsfach (M.Ed.) (PDF- nicht barrierefrei)
Fachspezifische Bestimmungen, Prüfungsordnung und Satzungen
Auf dieser Seite finden Sie rechtliche Grundlagen, die für ein Lehramtsstudium Sport (M.Ed.) wichtig sind.
Fachspezifische Bestimmungen für den Masterteilstudiengang Sport:
- FSB Lehramt UF Sport ab WiSe 2023/24 (M.Ed.)
- Ergänzung FSB Lehramt UF Sport ab WiSe 2023/24(PDF) (veröffentlicht 12.01.2025)
- FSB Lehramt UF Sport ab WiSe 2015/16 (M.Ed.)
Modulbeauftragte
Abschlussmodul und Masterarbeit
Zulassungsvoraussetzungen
Die Anmeldung zum Abschlussmodul setzt mindestens 45 erbrachte LP gemäß § 13 Absatz 4 der Prüfungsordnung voraus.
Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten
Eine Prüferin bzw. ein Prüfer muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein. Der/die weitere Prüfende (erste/r oder zweite/r Gutachter/in) kann aus den angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen des Instituts für Bewegungswissenschaft ausgewählt werden (ausgenommen sind Lehrbeauftragte).
Auf schriftlichen begründeten Antrag können auch Lehrbeauftragte, emeritierte oder Professor:innen in Ruhestand sowie weitere externe Gutachter:innen zu Prüfer:innen bestellt werden. Vorausgesetzt das Thema der Abschlussarbeit ist passend zu deren Fachgebiet.
Masterarbeit
Die Arbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Auf Antrag kann auch eine Abfassung in englischer Sprache genehmigt werden. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt ab Zulassung 16 Wochen. Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel 60 bis 100 Textseiten (18.000 bis 30.000 Wörter) umfassen. Abweichungen sind mit der Betreuer:in abzustimmen.
Die letzte Seite der Masterarbeitarbeit muss folgende Eigenständigkeitserklärung enthalten:
“Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im Einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Quellentexte, die nur in elektr. Form zugänglich waren, habe ich in den wesentlichen Auszügen kopiert und der Ausarbeitung angehängt. Die schriftliche Fassung entspricht derjenigen auf dem elektr. Speichermedium. Die vorliegende Arbeit habe ich vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht.
Ich erkläre hiermit außerdem, dass ich beim Einsatz von IT-/KI-gestützten Schreibwerkzeugen diese Werkzeuge in der Rubrik „Übersicht der Verwendung“ mit ihrem Produktnamen und der Verwendung vollständig aufgeführt habe.
Bei der Erstellung dieser Arbeit habe ich durchgehend eigenständig und beim Einsatz IT-/KI-gestützter Schreibwerkzeuge steuernd gearbeitet.”
Datum und Unterschrift