Besondere Zugangsvoraussetzungen
für das Studium sind neben der Hochschulzugangsberechtigung noch weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Zugangssatzung der Fakultät.
Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen befinden sich aktuell in einem Anpassungsprozess. Die nachfolgend aufgeführten Zugangsvoraussetzungen sollen für den Studienbeginn zum Wintersemester 24/25 greifen. Sie gelten vorbehaltlich der Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger.
Bachelor (Haupt- und Nebenfach)
- ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein)
- Deutsches Schwimmabzeichen (DSA) in Gold
- Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2
Die Nachweise a)-d) sind zur Immatrikulation in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Der Nachweis b) darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres) zum Studiengang.