Bewerbung und Zulassung
Liebe Bewerberinnen und Bewerber,
für das Studium sind neben der Hochschulzugangsberechtigung weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Zugangssatzung der Fakultät.
Allgemeine Informationen zu Bewerbung und Zulassung befinden sich unter anderem auf den Seiten des Campus Center, während studiengangspezifische Informationen auf den Seiten der Studiengänge unter "Studiengangprofil" zu finden sind.
Es gibt Zugangsmöglichkeiten für Bewerberinnen und Bewerber mit längerer Berufserfahrung, die kein Abitur besitzen. Auskünfte hierzu erteilt die Zentrale Studienberatung der Universität Hamburg. Hier erfolgt die Vergabe von Terminen für eine Gruppenberatung zur Studienorientierung für Berufstätige ohne Abitur.
Für das Studium der Bewegungswissenschaft bzw. des Faches "Sport" im Rahmen der Lehramtsstudiengänge werden sportliche Grundfähigkeiten benötigt. Es wird daher dringend empfohlen, dass Bewerber:innen das deutsche Sportabzeichen in Silber als Vorbereitung für das Studium absolvieren. Ab dem Wintersemster 26/27 wird das deutsche Sportabzeichen als Zugangsvoraussetzung für die Bachelorstudiengänge hinzukommen. Für Bewerber:innen zum WiSe 25/26 bleibt es eine dringende Empfehlung.
Bachelor (Haupt- und Nebenfach)
- ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit (darf zu Beginn der Bewerbungsfrist nicht länger als drei Monate zurückliegen)
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein über mindestens 9 LE in Präsenz)
- Deutsches Schwimmabzeichen (DSA) in Gold oder höherwertiger Nachweis (Abzeichen der Rettungsschwimmausbildung)
- Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, einen Abschluss an einer Allgemeinbildenden oder beruflichen Schule (mindestens 5 Jahre Schulunterricht im Fach Englisch) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 (Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paperbased mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II) nachzuweisen sind.
Der Sprachnachweis entfällt bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache Englisch ist – hierfür müssen diese zur Immatrikulation eine schriftliche Erklärung beifügen, mit der sie versichern, dass Englisch ihre Muttersprache ist – und bei Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem englischsprachigen Studiengang.
Bachelor (Lehramt) (B.Ed.)
- ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit (darf zu Beginn der Bewerbungsfrist nicht länger als drei Monate zurückliegen)
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein über mindestens 9 LE in Präsenz)
- Deutsches Schwimmabzeichen (DSA) in Gold oder höherwertiger Nachweis (Abzeichen der Rettungsschwimmausbildung)
- Self Assessment für Lehramtsstudiengänge
- Für Lehramt an beruflichen Schulen: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der gewünschten Fachrichtung oder die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen, i.d.R. vor dem Studium abzuleistenden betrieblichen Praktikums.
Master (M.A.)
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Studiengang Bewegungs- bzw. Sportwissenschaft an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 70 LP in Lehrveranstaltungen, die dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Bewegungs- bzw. Sportwissenschaft vergleichbar sind, nachgewiesen werden. Diese 70 LP müssen aus den Bereichen der Pflichtmodule BW-BA-1 bis BW-BA-8 stammen. Weitere Infos bitte der Zugangssatzung entnehmen.
- Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, einen Abschluss an einer Allgemeinbildenden oder beruflichen Schule (mindestens 5 Jahre Schulunterricht im Fach Englisch) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 (Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paperbased mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II) nachzuweisen sind.
Der Sprachnachweis entfällt bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache Englisch ist – hierfür müssen diese zur Immatrikulation eine schriftliche Erklärung beifügen, mit der sie versichern, dass Englisch ihre Muttersprache ist – und bei Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem englischsprachigen Studiengang.
Master (Lehramt) (M.Ed.)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber oder höherwertiger Nachweis
- Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, einen Abschluss an einer Allgemeinbildenden oder beruflichen Schule (mindestens 5 Jahre Schulunterricht im Fach Englisch) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 (Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paperbased mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II) nachzuweisen sind.
Der Sprachnachweis entfällt bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache Englisch ist – hierfür müssen diese zur Immatrikulation eine schriftliche Erklärung beifügen, mit der sie versichern, dass Englisch ihre Muttersprache ist – und bei Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem englischsprachigen Studiengang.
weitere Hinweise:
- Eine Zulassung in höhere Fachsemester ist nicht möglich. Wird ein Studienortwechsel angestrebt, besteht die Möglichkeit sich für das erste Fachsemester zu bewerben. Nach einer erfolgreichen Immatrikulation können einschlägige Leistungen anerkannt werden. Die Prüfung von Leistungen auf Anerkennung kann erst nach der Immatrikulation erfolgen. Bitte sehen sie von Anfragen zu Vorprüfungen ab.
- Ausländischer Erster-Hilfe-Schein: Ausländische Nachweise müssen als äquivalent bescheinigt werden bzw. muss auf Basis der Äquivalenz ein deutscher Erste-Hilfe-Nachweis ausgestellt werden. Die Bescheinigung der Äquivalenz bzw. die Ausstellung eines deutschen Nachweises erfolgt durch die entsprechenden Träger, die eine Ausbildung in Erste-Hilfe anbieten (u.a. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund).
- Ausländisches Schwimmabzeichen: Ausländische Nachweise müssen als äquivalent bescheinigt werden bzw. muss auf Basis der Äquivalenz ein deutsches (Rettungs-)Schwimmabzeichen ausgestellt werden. Die Bescheinigung der Äquivalenz bzw. die Ausstellung eines deutschen Abzeichens erfolgt durch die entsprechenden Träger, die eine Schwimmausbildung anbieten (i.d.R. DLRG). Die International Life Saving Federation hat für viele Länder Äquivalenztabellen veröffentlicht, die als Orientierungshilfe genutzt werden können. Die Tabellen stellen eine Orientierungshilfe dar, welche Nachweise zu den DRSA als äquivalent betrachtet werden. Die Bescheinigung der Äquivalenz muss durch einen deutschen Träger erfolgen. Die Einreichung eines ausländischen Nachweises mit Verweis auf die Äquivalenztabelle ist im Bewerbungsprozess nicht ausreichend.