FAQ Gesundheitswissenschaften LAB
- Wo finde ich die Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften innerhalb der Lehramtstudiengänge?
- Wie kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Die Anerkennung extern erbrachter Leistungen wird an der Universität Hamburg grundsätzlich erst nach der Immatrikulation durchgeführt. Die Anerkennung von Leistungen erfolgt inhaltlich durch die für den jeweiligen Teilstudiengang zuständigen Fachbereiche.
Nachdem Sie zum Studium an der Universität zugelassen wurden und sich eingeschrieben haben, können Sie sich unter Vorlage Ihrer vorher erbrachten Studienleistungen und ausgefüllten Formulare zur Anerkennung (Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ( https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare/download/up-antrag-auf-anerkennung-von-studienleistungen.pdf )) bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, Erziehungswissenschaft) Anerkennungsbescheinigungen ausstellen lassen.
In den Gesundheitswissenschaften ist das Studienbüro unter studienbuero.bewegwiss"AT"uni-hamburg.de zu erreichen. Insgesamt gilt, dass max. 50% der im Rahmen der Prüfungsordnung der Gesundheitswissenschaften LAB der Universität Hamburg zu erbringenden Leistung durch extern erbrachten Leistungspunkte gedeckt werden können.
Die genehmigten Unterlagen reichen Sie dann zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise beim ZPLA (Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen) ein. Hier werden die Anerkennungen dann geprüft und in STiNE in Ihr Leistungskonto für den Studiengang erfasst.
Im Fach Erziehungswissenschaft richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Studierendenzentrum der Erziehungswissenschaft. Von dort werden die bearbeiteten Anträge an das ZPLA weitergeleitet.
Das ZPLA stellt für die Anerkennung von Leistungen ein Formular (https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare/download/up-antrag-auf-anerkennung-von-studienleistungen.pdf ) bereit, das für den Prozess der Anerkennung verwendet werden muss. Eine ausführliche Erläuterung der fachspezifischen Anerkennungsprozesse im Lehramtsstudium an der Universität Hamburg finden Sie auf einer eigenen Seite zum Anerkennungsprozess.
- Ist es möglich, den Studiengang Gesundheitswissenschaften in Teilzeit zu studieren und wie beantrage ich es?
Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, können auf Antrag als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden. Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Prüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht.
Die Einzelheiten dazu sind in der Fächerübergreifenden Prüfungsordnung nachzulesen (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt.html )
Bitte beachten Sie, dass ein Teilzeitstudium nicht gleichbedeutend mit einem berufsbegleitendem Studium ist. Letzteres wird an der Universität Hamburg nur für wenige, zumeist kostenpflichtige Studiengänge angeboten (z.B. im Konsequenten Teilzeitstudiengang B.A. Sozialökonomie mit dem Schwerpunkt BWL oder in einigen weiterbildenden Mastern). Hierbei werden speziell die Bedürfnisse und Anforderungen von (Vollzeit-)Berufstätigen berücksichtigt, beispielsweise in dem die Kurse abends, am Wochenende oder als Blockunterricht angeboten werden. Die Mehrheit der Studiengänge ist jedoch nicht berufsbegleitend ausgelegt, so auch nicht die Gesundheitswissenschaften. Teilzeitstudierende nehmen zusammen mit Vollzeitstudierenden am regulären Lehrbetrieb teil, nur mit reduziertem Zeitaufwand. Bevor Sie den Antrag stellen, beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Veränderung des Status von Studierenden (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/aenderung-studierendenstatus.html ) . Dies kann z.B. Auswirkung auf BAföG, Aufenthaltserlaubnis oder Kindergeld haben.
Der Antrag kann formlos, aber schriftlich, im Service für Studierende mit dem Immatrikulationsantrag oder mit der Rückmeldung (d.h. mindestens 14 Tage vor Zahlung des Semesterbeitrages) eingereicht werden. Es ist auch möglich einen Online-Antrag über STiNE zu stellen. In jedem Fall sind mit dem Antrag in einfacher (unbeglaubigter) Kopie entsprechende Nachweise (Beispiele s.o.) zur Belegung des wichtigen Grundes einzureichen. Die Genehmigung erfolgt für zwei aufeinander folgende Semester.
Genauere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auf den Seiten des CampusCenter (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/teilzeitstudium.html ).
4. Wird meine Ausbildung anerkannt und erfüllt diese die Zugangsvoraussetzungen?
Für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Zusätzlich wird eine abgeschlossene Ausbildung im Berufsfeld Gesundheit (z.B. als Krankenschwester oder -pfleger, Arzthelfer/in) bzw. ein entsprechendes zwölfmonatiges Praktikum verlangt.
Ausbildungen, wie beispielsweise die zum/r biologisch-technischen Assistenten/in, werden nur nach Prüfung der Ausbildungsinhalte zugelassen. Es kann sein, dass Inhalte durch das Praktikum nachgeholt werden müssen. Informationen über Ihre Ausbildung können Sie über folgende E-Mail Adresse erfragen: anerkennung-lab"AT"verw.uni-hamburg.de
Die folgenden Informationen werden zur Bearbeitung der Anfragen benötigt:
Name, Vorname, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
gewünschte berufliche Fachrichtung (Gesundheitswissenschaft)
Angaben zu bereits erbrachten Praktika/Ausbildung
Anfragewunsch (Was ist Ihr Anliegen?)
Ohne diese Angaben kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass Anfragen in der Regel zügig, ggf. jedoch nicht am gleichen Tag bearbeitet werden können. Für Beratungen zu Anerkennungsfragen melden Sie sich bitte ebenfalls über die o. g. E-Mail-Adresse an. Die Beratung wird von der Leiterin des ZPLA, Frau Dr. Starcevic-Srkalovic, durchgeführt.
5. Wie kann ich mein Unterrichtsfach wechseln?
Wenn Sie eines Ihrer Unterrichtsfächer wechseln möchten, können Sie sich zum nächsten Bewerbungstermin (i.d.R. 01.06.-15.07. eines Jahres) für ein anderes Unterrichtsfach bewerben. Außerhalb der Bewerbungsfristen ist ein Fachwechsel nicht möglich. Sie bewerben sich dazu ganz regulär über die Online-Bewerbung für Ihr neues Unterrichtsfach. Es gelten auch in diesem Fall wieder die Zugangsbeschränkungen und Zulassungsvoraussetzungen für dies Unterrichtsfach. Eine Anleitung zum Vorgehen beim Fachwechsel in STiNE finden Sie in diesem PDF zum Download: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/anleitung-online-bewerbung-unterrichtsfachwechsel.pdf
Bei der Bewerbung für das neue Fach bleiben Sie in Ihrem alten Unterrichtsfach immatrikuliert, bis Sie eine Zulassung für das neue Unterrichtsfach erhalten und werden dann in das neue Unterrichtsfach umgeschrieben. Sollten Sie nicht für das neue Unterrichtsfach zugelassen werden können, bleiben Sie in ihrem alten Unterrichtsfach immatrikuliert.
6. In welchem Fach kann ich meine Bachelor-Arbeit schreiben?
Die Bachelorarbeit wird in der Regel in der beruflichen Fachrichtung geschrieben. Abweichend hiervon kann die Bachelorarbeit in einem anderen gewählten Teilstudiengang oder interdisziplinär geschrieben werden. Dann muss sie jedoch einem Teilstudiengang zugeordnet werden, da sie Teil des Abschlussmoduls dieses Studiengangs ist. Ein gesonderter Antrag hierfür ist nicht notwendig. Es reicht, wenn Sie entsprechende Gutachter/innen finden.