Sonderanträge
Nachfolgend finden Sie Informationen über Nachteilsausgleiche, Härtefälle und Ausgleiche bei Spitzensport für Studierende des Instituts für Bewegungswissenschaft.
Beantragung/Verfahren Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche berücksichtigen die individuellen Möglichkeiten studierender Personen. Sie verhindern Nachteile bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Als Studierende:r mit länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es die Möglichkeit, mit einem Antrag auf Nachteilsausgleich bestimmte Lehrveranstaltungs- sowie Prüfungsbedingungen individuell anzupassen. Dies ist möglich, wenn die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. das konkrete Nachteile existieren, wenn Studien- und Prüfungsleistungen unter den vorgesehenen Bedingungen absolviert werden müssen.
Studierende wenden sich im ersten Schritt an das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen, um sich zu Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und ggf. zu möglichen Alternativen beraten zu lassen.
Im Studium: Studieren mit Beeinträchtigungen : Universität Hamburg (uni-hamburg.de)
Danach wird vom Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen eine Empfehlung zur Gestaltung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erstellt, die in der Regel als alleiniger Nachweis für den Antrag akzeptiert wird. Dafür müssen die Auswirkungen der Beeinträchtigungen jedoch zuvor im Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung nachgewiesen werden.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann anschließend über das Kontaktformular des Studienbüros gestellt werden:
Kontaktformular Studierende/Studieninteressierte
Zu beachten bleibt die rechtzeitige (vor Ablauf der veröffentlichten Fristen) An- oder Abmeldung zu Prüfungen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ersetzt nicht die Anmeldung zu Prüfungen!
Beantragung/Verfahren Härtefall
Mit einem „Härtefallantrag“ aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer besonderen persönlichen Situation, können Umstände geltend gemacht werden, die eine bevorzugte Zulassung (Platzvergabe) zu Einzelveranstaltungen erfordern.
Einen Härtefallantrag auf „Zulassung zu Einzelveranstaltungen“ kann gestellt werden, wenn eine Person aufgrund
- der Erziehung eines Kindes oder mehrerer Kinder bis einschließlich des 12. Lebensjahres,
- einer chronischen Erkrankung,
- eines längeren Ausfalls durch Erkrankung/Verletzung,
- einer Spitzensportlertätigkeit
darauf angewiesen ist, Veranstaltungen zu bestimmten Zeiten zu besuchen oder bestimmte Veranstaltungen nachgeholt werden müssen.
Das Antragsformular ist im „Formularschrank“ des Studienbüros hinterlegt:
HÄRTEFALL Antrag auf Zulassung zu Einzelveranstaltungen (PDF)
Spitzensportler:innen
Die Vereinbarkeit von Studium und spitzensportlicher Karriere stellt eine besondere Herausforderung dar. Als Partnerschule des Spitzensportes hat die Universität Hamburg es sich daher zur Aufgabe gemacht, die Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport zu verbessern. Als Spitzensportler:innen gelten dabei alle Personen, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) betreute Sportart angehören.
Personen, die einem äquivalenten Kader eines Olympiastützpunktes in einem anderen Bundesland zugehörig sind oder eine Kaderzugehörigkeit im Ausland nachweisen, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Behandlung als Spitzensportler:in zu stellen um ebenfalls unterstützende Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Ein solcher Antrag ist an das Studienbüro zu richten.
Konkret Maßnahmen zur Unterstützung sind bei Bedarf:
- Unterstützung bei der Planung und Belegung von Lehrveranstaltungen durch Fachberatung (z.B. bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen)
- Gewährung spitzensportbezogener Urlaubssemester
- Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten (Erhöhung der Fehlzeitenquote), insbesondere die Möglichkeit, Fehlzeiten nachzuarbeiten, individuell abgestimmte Abgabe- und Prüfungstermine, gegebenenfalls mit Modifizierung von Prüfungszeiträumen und Studiendauer (nur in Abspr. mit Lehrpersonen möglich)
- individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen (individuelle Abspr. mit Lehrpersonen)
- Teilzeitstudium wo möglich
- die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individualfall
- die entgeltfreie Nutzung des Fitnessstudios
- bevorzugte Zulassung zu Einzelveranstaltungen (Formular: HÄRTEFALL Antrag auf Zulassung zu Einzelveranstaltungen (PDF)
nicht möglich ist:
- Der Erlass von Studien- oder Prüfungsleistungen ohne angemessene Kompensation
- Andere Bewertung oder Verzicht auf die Bewertung von (Teil-)Leistungen
- Zusätzlicher Prüfungsversuch
Für die Beanspruchung einer oder mehrerer der oben aufgeführten Leistungen gilt eine Nachweispflicht des Status als „Spitzensportler:in“ nach der oben aufgeführten Definition (z.B. durch Bestätigung des Stützpunkts oder der Laufbahnberaterin/des Laufbahnberaters).