Promotionsprozess
So verläuft der Promotionsprozess
Promotionsordnung
Bitte lesen Sie zunächst die Promotionsordnung vom 18.August 2010, wenn Sie eine Promotion an der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft anstreben.
Zulassung zur Promotion
Den Antrag auf Zulassung zur Promotion richten Sie bitte an die Vorsitzende des Promotionsausschusses. Dieses Amt hat derzeit (10/2018) Frau Prof. Dr. Gabriele Klein inne.
Ihrem Zulassungsantrag fügen Sie bitte gemäß § 4 (1) der Promotionsordnung die folgenden Unterlagen bei und nutzen die hierfür vorbereiteten Formulare:
- Zeugnisse, Urkunden und Qualifikationsnachweise, die gemäß § 3 der Promotionsordnung erforderlich sind
- tabellarischer Lebenslauf mit den einschlägigen Tätigkeiten und Erfahrungen, die im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Promotionsvorhaben stehen
- Erklärung, ob bereits in früherer Zeit eine Anmeldung zur Promotion erfolgt ist oder ob ein Promotionsvorhaben an einer anderen Hochschule oder Fakultät durchgeführt wird
- Exposé der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache (bitte kontaktieren Sie bei inhaltlichen oder formalen Fragen zu Ihrem Exposé die voraussichtliche Betreuerin oder den voraussichtlichen Betreuer Ihrer Dissertation). Bitte weisen Sie bei kumulativen Arbeiten den Eigenanteil eindeutig aus.
- schriftliche Stellungnahme einer Professorin oder eines Professors des Institutes für Bewegungswissenschaft zum Exposé sowie Betreuungszusage für das Promotionsvorhaben
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse gemäß § 3 (5) der Promotionsordnung (dies wird bei Bewerberinnen und Bewerbern mit der Muttersprache Deutsch/Englisch durch den Lebenslauf nachgewiesen, Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache reichen entsprechende Nachweise der Einstufungen ein)
Andrea Herzog
Universität Hamburg
Koordinierungsstelle Promotionen
Studien- und Prüfungsbüro Psychologie
Zudem senden Sie bitte alle Unterlagen als Scan im PDF-Format an die zuständige Beauftragte oder den zuständigen Beauftragten für Promotionen am Institut für Bewegungswissenschaft.
Die Anträge auf Zulassung zur Promotion müssen bis zum 30. Juni (für das Sommersemester) und bis zum 31.12. (für das Wintersemester) eingereicht werden. Der Promotionsausschuss entscheidet binnen vier Wochen über den Antrag. Ein Bescheid über die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags (ggfs. auch über weitere, mit der Zulassung verbundene Auflagen) wird Ihnen zugestellt. Nach der Zulassung zur Promotion muss sichergestellt werden, dass Sie mit der "Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg" vertraut sind. Hierfür reichen Sie nach der Zulassung diese von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Erklärung ein. Der Einfachheit halber können Sie diese Erklärung bereits mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Promotion einreichen.
Dissertation
Die schriftliche Promotionsleistung wird in deutscher oder englischer Sprache verfasst. Ein Antrag, die Dissertation in einer anderen Wissenschaftssprache zu erstellen, kann an den Promotionsausschuss gerichtet werden. Die Abgabe einer kumulativen Dissertation ist möglich. Beachten Sie hierzu § 7 (2b) der Promotionsordnung.
In Ihrer Dissertation müssen alle Hilfen und Hilfsmittel angegeben werden. Sie müssen an Eides statt versichern, dass Sie die Dissertation selbst verfasst haben und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt sowie keine kommerzielle Promotionsberatung in Anspruch genommen haben. Diese Erklärung muss am Schluss der Dissertation eingebunden werden. Bitte benutzen Sie hierfür diese Vorlage.
Ihre Dissertation muss auf dem Titelblatt folgende Angaben enthalten
- Name der Verfasserin / des Verfassers
- Nennung der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft sowie des Instituts für Bewegungswissenschaft
- Bezeichnung als an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation
- Jahr der Einreichung
Auf einem Vorblatt müssen die Namen der Gutachterinnen und Gutachter genannt werden. Die Dissertation muss als Anhang Kurzfassungen Ihrer Ergebnisse in deutscher und englischer Sprache sowie eine Liste der aus der Dissertation hervorgegangenen Veröffentlichungen enthalten. Bitte reichen Sie die maschinenschriftliche Dissertation in fünf Exemplaren im Studien- und Prüfungsbüro des Instituts für Bewegungswissenschaft ein. Die Postadresse lautet:
Universität Hamburg
Koordinierungsstelle Promotionen
Studien- und Prüfungsbüro Psychologie
Die Dissertation kann auch zu den Sprechzeiten im Studien- und Prüfungsbüro im Von-Melle-Park 5, 20148 Hamburg eingereicht werden
Kriterien für kumulative Dissertationen
Der Promotionsausschuss des Instituts für Bewegungswissenschaft hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 folgende Kriterien für kumulative Dissertationen beschlossen:
- Eine kumulative Dissertation sollte aus mindestens drei thematisch zusammenhängenden Arbeiten in anerkannten und für die eigene Forschung einschlägigen Publikationsorganen mit Peer-Review System bestehen.
- Die Arbeiten sollten bereits erschienen oder zumindest angenommen („in press“) sein.
- Mindestens zwei der Arbeiten sollten in Erstautorschaft verfasst sein. Bei den weiteren Arbeiten muss im Falle von Autorenteams der Doktorand/die Doktorandin einen bedeutenden Anteil geleistet haben – bei jeder Publikation mit Autorenteams ist der eigene Beitrag genau zu spezifizieren.
- Die eingereichte Dissertation sollte einen Mantelteil (10-20 Din-A4-Seiten) enthalten, in dem das eigene Forschungsprogramm sowie der innere Zusammenhang der verfassten Arbeiten deutlich erkennbar werden.
- Zu bedenken ist die Wahl der Gutachter und Gutachterinnen, da die Betreuer oder Betreuerinnen, die üblicherweise das Erstgutachten schreiben, wahrscheinlich auch als Koautor oder Koautorin in den Publikationen erscheinen.
Sollten Sie bereits aufgrund Ihres Antrag zur Promotion mit einem monographischen Dissertationsvorhaben zugelassen worden sein, dann aber auf ein kumulatives Dissertationsvorhaben wechseln wollen, müssen Sie einen Antrag an den Promotionsausschuss stellen. Ein solcher Antrag kann auch außerhalb der Einreichungsfristen 30.06. (für das Sommersemester) und 31.12. (für das Wintersemester) gestellt werden.
Prüfungskommission
Der Promotionsausschuss am Institut für Bewegungswissenschaft setzt bei der Eröffnung Ihrer Promotion innerhalb von vier Wochen nach Einreichung Ihrer Dissertation eine Prüfungskommission ein. Diese Kommission besteht aus drei Mitgliedern, denen gemäß § 6 (4) die Rechte und Pflichten von Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern zugesprochen sind. Mindestens zwei Mitglieder der Prüfungskommission müssen Hoschullehrerinnen oder Hochschullehrer am Institut für Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg sein. In der Regel gehört die Betreuerin oder der Betreuer der Dissertation als Erstgutachterin bzw. Erstgutachter der Prüfungskommission an. Es soll nicht mehr als eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer, der oder die in den Ruhestand versetzt oder entpflichtet ist, der Prüfungskommission angehören.
Die Mitglieder der Prüfungskommission können von Ihnen vorgeschlagen werden. Bitte benutzen Sie hierfür folgende Vorlage. Eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender Ihrer Prüfungskommission wird vom Promotionsausschuss eingesetzt.
Bewertung der Dissertation
Es werden für jede Dissertation zwei Gutachten binnen zwölf Wochen unabhängig voneinander angefertigt. Der Promotionsausschuss bestellt die Betreuerin oder den Betreuer sowie ein weiteres Mitglied der Prüfungskommission zur Gutachterin oder zum Gutachter. Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss Professorin oder Professor am Institut für Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg sein und mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss dem Fachgebiet der Dissertation angehören.
Weichen die beiden Gutachten um mehr als eine Note voneinander ab, kann ein weiteres Gutachten durch den Promotionsausschuss nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Prüfungskommission angefordert werden.
Nach Abschluss der Begutachtung der Dissertation wird die schriftliche Promotionsleistung mit den Gutachten drei Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen) im Studien- und Prüfungsbüro am Institut für Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg ausgelegt. Einsichtnahme erhalten alle gemäß § 6 (2/3) zur Betreuung einer Dissertation berechtigten Mitglieder der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft. Sie können auch eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die zu den Promotionsunterlagen gelegt wird. Über die Auslage der Dissertation wird entsprechend informiert. Eine Woche vor dem Termin der Disputation können Sie die Gutachten über Ihre Dissertation im Studien- und Prüfungsbüro am Institut für Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg einsehen.
Disputation
Nach Ablauf der Auslagefrist entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation, über Ihre Zulassung zur Disputation und über das Prädikat Ihrer Dissertation. Die Bewertungsmaßstäbe können § 10 (1) der Promotionsordnung entnommen werden. Die Entscheidung wird Ihnen nach Annahme der Dissertation von Ihrer Prüfungskommission mitgeteilt. Gemeinsam mit Ihrer Prüfungskommission legen Sie einen Termin für die Disputation fest, die innerhalb von drei Monaten nach Eingang des letzten Gutachtens erfolgen soll.
Die Disputation findet in deutscher oder englischer Sprache statt. Ein Antrag, die Disputation in einer anderen Wissenschaftssprache abzuhalten, kann an die Prüfungskommission gestellt werden. Die Disputation besteht aus zwei Teilen, einem zwanzigminütigen Vortrag von Ihnen, in dem Sie die Ergebnisse der Dissertation darlegen, und einer Verteidigung der Dissertation. Die Disputation soll mindestens 60 und höchstens 90 Minuten dauern. Nach der Disputation werden die Note für die Disputation sowie die Gesamtnote festgelegt.
Letzte Schritte (Zeugnis, Veröffentlichung, Urkunde)
Nach der Festsetzung der Gesamtnote durch die Prüfungskommission erhalten Sie ein Zwischenzeugnis, in dem der Titel Ihrer Dissertation sowie die jeweiligen Noten festgehalten werden. Nach Erhalt des Zeugnisses dürfen Sie den Doktortitel noch nicht führen.
Spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Vollzug der Promotion ist die Dissertation zu veröffentlichen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, kann durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses diese Frist auf Antrag verlängert werden. Die Anzahl der von Ihnen einzureichenden Exemplare hängt von der Form der Veröffentlichung ab. Hierüber informiert Sie die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg.
Nach der Veröffentlichung der Dissertation wird eine Promotionsurkunde in deutscher, auf Antrag auch in englischer Sprache ausgestellt. Es werden das Promotionsfach, der Titel Ihrer Dissertation, die jeweiligen Noten und das Datum der Disputation aufgeführt. Nach Erhalt dieser Urkunde sind Sie berechtigt, den Doktortitel zu führen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Bitte beachten Sie die Richtlinien der guten wissenschaftlichen Praxis.
Informationen hierzu finden Sie unter: