Praktikum im Rahmen des Bachelorstudiums
Im Berufspraktikum sollen die Studierenden eine umfassende, vertiefte Einsicht durch grundlegende berufspraktische Erfahrungen in zumindest einem ausgewählten fachbezogenen dem angestrebten Hochschulabschluss entsprechenden Berufsfeld bzw. Anwendungskontext erwerben. Es wird empfohlen das Praktikum im 4. Semester zu absolvieren, ein früherer Beginn ist möglich. Das Praktikum wird in der vorlesungsfreien Zeit absolviert.
Die Studierenden suchen sich ihren Praktikumsplatz in Abstimmung mit der:dem Modulbeauftragten in der Regel selbst. Das berufsbezogene Praktikum muss mindestens 8 Wochen Vollzeittätigkeit umfassen. Empfohlen wird ein Gesamtumfang von 12 Wochen (Vollzeit). Das Praktikum gilt für die in den Fachspezifischen Bestimmungen festgelegte Dauer von acht Wochen als „Pflichtpraktikum“. Wird ein Praktikum länger als acht Wochen absolviert, kann die zusätzliche Dauer von der UHH nicht als „Pflichtpraktikum“ bestätigt werden. Über den festgelegten Mindestumfang hinausgehende berufsbezogene Praktikumsleistungen können auf Antrag beim Prüfungsausschuss im Wahlbereich angerechnet werden, maximal jedoch bis zu dem empfohlenen Gesamtumfang. Hierbei werden nur volle Wochen werden anerkannt.
Sofern das Erreichender Qualifikationsziele möglich bleibt, kann das Praktikum auf Antrag geteilt werden, wenn die Dauer eines einzelnen Praktikumsteils 4 Wochen nicht unterschreitet, oder in einzelnen Teilen zeitlich gestreckt werden. Nach dem das Praktikums in Abstimmung mit der:dem Modulbeauftragten abgeleistet wurde, muss eine Praktikumsbescheinigung, aus der Zeitpunkt, Dauer, Art des Praktikums und des Tätigkeitsfeldes sowie die Betreuung hervorgehen, vorgelegt werden.